Startseite Allgemeines Geldwäschebekämpfung: Pflicht für Kreditinstitute zur Speicherung von virtuellen IBAN
Allgemeines

Geldwäschebekämpfung: Pflicht für Kreditinstitute zur Speicherung von virtuellen IBAN

fotoblend (CC0), Pixabay
Teilen

Geldwäschebekämpfung: Pflicht für Kreditinstitute zur Speicherung von virtuellen IBAN

Die BaFin hat eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, die regelt, dass Kreditinstitute ihre an Zahlungsdienstleistungsunternehmen zur Weitergabe an deren Endkunden ausgegebenen Internationalen Bankkontonummern (International Bank Account Number – IBAN) in einem Dateisystem gemäß § 24c Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) speichern müssen.

Dabei müssen die Kreditinstitute die Namen der Endkunden angeben, an die Zahlungsdienstleistungsunternehmen die virtuelle IBAN weitergeben.

Die Allgemeinverfügung basiert auf § 6 Absatz 3 KWG i.Vm. § 24 c Absatz 1 KWG.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Neue Warnsignale für Anleger: Aufsichtsbehörden nehmen Finanzangebote ins Visier

BaFin und FINMA haben neue Warnungen zu digitalen Finanzangeboten veröffentlicht. Zugleich sorgt...

Allgemeines

Simone Biles vermisst ihre Saint-Laurent-Sonnenbrille nach Taylor Swifts Hochzeit

Turnstar Simone Biles hat nach der Hochzeit von Taylor Swift und Travis...

Allgemeines

TGI AG vor dem Rückzug aus Liechtenstein: Was deutsche Anleger jetzt tun müssen

Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel und Rechtsanwalt Niklas Linnemann Nach der vorliegenden...

Allgemeines

Bundesliga-Update: Dortmund sorgt für Sorgenfalten, Stuttgart in Torlaune – Schalke vor Džeko-Verlängerung

Die heiße Phase der Saisonvorbereitung läuft auf Hochtouren, doch bei den meisten...