Gateway Real Estate- ist das wirklich ein guter Deal die DEVELOPMENT PARTNER AG zu kaufen?

Auf den ersten Blick ist das sicherlich eine gute Bilanz, aber man muss die Bilanz dann auch immer einmal genau lesen. Nun ist eine solche Übernahme einer Gesellschaft auch immer eine Frage des Preises. Geht man von der gewünschten Kapitalerhöhung aus, denn reden wir hier über einen achtstelligen Betrag als möglichen bzw. mutmaßlichen Kaufpreis. Ob das Unternehmen das WERT ist? Das sollten die Aktionäre dann sich einmal erklären lassen.

DEVELOPMENT PARTNER AG

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz zum 31. Dezember 2016

Aktiva

31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Lizenzen 870,00 1.444,00
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 299.023,21 52.581,21
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.199.306,46 2.912.207,46
2. Beteiligungen 1.338.160,26 1.366.530,59
3.537.466,72 4.278.738,05
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.376.885,43 1.752.799,73
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.075.796,85 714.625,14
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 974.602,64 837.410,34
4. sonstige Vermögensgegenstände 126.952,60 13.033,12
6.554.237,52 3.317.868,33
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 4.332.317,93 6.821.524,80
14.723.915,38 14.472.156,39

PASSIVA

31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Gewinnrücklagen
gesetzliche Rücklage 50.000,00 50.000,00
III. Gewinnvortrag 8.472.767,25 2.581.143,81
IV. Jahresüberschuss 1.772.908,50 5.891.623,44
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.474.095,42 1.643.884,23
2. sonstige Rückstellungen 1.696.963,90 2.824.976,19
3.171.059,32 4.468.860,42
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 194.925,76 57.239,40
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 275.763,28 371.591,18
3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 21.266,69 0,00
4. sonstige Verbindlichkeiten 265.224,58 545.670,79
757.180,31 974.501,37
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 6.027,35
14.723.915,38 14.472.156,39

DEVELOPMENT PARTNER AG

Düsseldorf

Registergericht Düsseldorf

HRB 40367

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

A. Allgemeine Angaben

Generalnorm

Der Jahresabschluss von Development Partner AG wurde unter erstmaliger Anwendung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (Bi1RUG) sowie den ergänzenden Vorschriften des AktG aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Gesellschaften wurde Gebrauch gemacht.

Davon-Vermerke in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Angaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorgenommen werden können, sind aufgrund der Klarheit und Übersichtlichkeit insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die nachstehend erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften haben sich, mit Ausnahme der Erstanwendung des BilRUG, nicht geändert. Aufgrund der geänderten Vorschriften zu den Umsatzerlösen gemäß § 277 Abs. 1 HGB n. F., sind die Umsatzerlöse des Berichtsjahres nicht mehr mit dem Vorjahr vergleichbar. Die Umsatzerlöse des Vorjahres unter Anwendung des § 277 Abs. 1 HGB n. F. betragen TEUR 3.946. In Anwendung des Art. 75 Abs. 2 Satz 3 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht angepasst.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Erläuterungen

Bei der Bilanzierung werden die generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie die besonderen Bestimmungen für Kapitalgesellschaften beachtet.

Insbesondere erfolgte die Bewertung der Vermögensgegenstände unter der Annahme der

Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prämisse).

2. Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände von einem Jahr bis drei Jahren linear vorgenommen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach den voraussichtlichen Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände von einem bis 13 Jahren linear vorgenommen

Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 410,00 werden im Jahr der Anschaffung als Zugang erfasst und gleichzeitig voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Sätze 5 und 6 HGB, bewertet. Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen i. H. v. TEUR 21 (i. Vj. TEUR 37) vorgenommen. Gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB wurden im Geschäftsjahr Zuschreibungen i. H. v. TEUR 0 (i. Vj. TEUR 22) vorgenommen

3. Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen wird grds. zum Nominalwert bilanziert. Soweit erforderlich, wurden Wertberichtigungen bzw. Abschreibungen auf Forderungen vorgenommen

4. Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Soweit Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, sind sie mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, wie er von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben wird, abgezinst.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

6. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse, die sonstigen betrieblichen Erträge und die Beteiligungserträge werden periodengerecht nach dem Realisationsprinzip erfasst.

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.

Zinserträge und -aufwendungen werden entsprechend ihrer Entstehung erfasst.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. insgesamt TEUR 2.377 (i. Vj. TEUR 1.753) bestehen i. H. v. TEUR 1.238 (i. Vj. TEUR 129) gegenüber verbundenen Unternehmen und i. H. v. TEUR 468 (i. Vj. TEUR 962) gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen i. H. v. TEUR 0 (i. Vj. TEUR 437) mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

3. sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen mit TEUR 109 (i. Vj. TEUR 0) auf Forderungen gegen Gesellschafter.

4. Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt EUR 500.000,00, eingeteilt in 500.000 Stückaktien ohne Nennwert. Dabei handelt es sich um vinkulierte Namensaktien. Hinzu kommt die gesetzliche Rücklage i. H. v. EUR 50.000,00.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig.

6. sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. TEUR 265 (i. Vj. TEUR 546) entfallen mit TEUR 206 (i. Vj. TEUR 538) auf Verbindlichkeiten aus Steuern und mit TEUR 8 (i. Vj. TEUR 8) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.

7. Haftungsverhältnisse

Die nachfolgenden Haftungsverhältnisse bestehen für Verpflichtungen aus Bürgschaften sowie für Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen und entfallen ausschließlich auf verbundene und assoziierte Unternehmen.

Projektentwicklung Kassel GmbH

Mit Kaufvertrag vom 22. Dezember 2005 hat die Projektentwicklung Kassel GmbH das Objekt an einen Investor veräußert. Development Partner AG und die Projektentwicklung Kassel GmbH haften gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag, die die Erwerberin der Immobilie nach dem Übergabe- und Verrechnungstag gegen die Projektentwicklung Kassel GmbH geltend machen kann sowie für Verbindlichkeiten, die die Erwerberin gemäß § 16.2.1 des Kaufvertrages unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen kann. Die Haftung ist der Höhe nach nicht beschränkt und nicht quantifizierbar. Die Projektentwicklung Kassel GmbH hat Development Partner AG im Innenverhältnis von allen wirtschaftlichen Nachteilen, die Development Partner AG aus dem Kaufvertrag entstehen können, freigestellt. Aufgrund der Freistellung im Innenverhältnis hat Development Partner AG Rückgriffsmöglichkeiten gegen die Projektentwicklung Kassel GmbH in entsprechender Höhe.

Projektentwicklung Wilmersdorfer Straße in Berlin GmbH & Co. KG

Mit Kaufvertrag vom 28. Juli 2010 hat die Projektentwicklung Wilmersdorfer Straße in Berlin GmbH & Co. KG das Objekt an einen Investor veräußert. Im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag hat Development Partner AG eine harte Patronatserklärung gegenüber dem Käufer abgegeben. Development Partner AG übernimmt darin die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, die Projektentwicklung so zu leiten und finanziell auszustatten, dass sie jederzeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem o. g. Kaufvertrag in der Lage ist. Die Garantieerklärung ist der Höhe nach unbeschränkt und nicht quantifizierbar. Die Projektgesellschaft und die Kreissparkasse Köln („KSK“) haben als Gesamtschuldner Deve-lopment Partner AG von allen Verpflichtungen aus der Patronatserklärung freigestellt.

Projektentwicklung Brotstraße in Trier GmbH

Im Rahmen des 2. Nachtrags zum Kreditvertrag vom 3. Januar 2007 zwischen der Projektentwicklung Brotstraße in Trier GmbH und der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale („Helaba“) hat Development Partner AG eine Vereinbarung über eine Zinsdienstgarantie unterzeichnet. Darin verpflichtet sich Development Partner AG alle fällig werdenden Zinsleistungen auszugleichen, falls der Darlehensnehmer nicht in der Lage sein sollte, die vertraglich zu leistenden Zinszahlungen zu erbringen.

Der Kreditvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017. Die Höhe der möglichen Zinszahlungen beträgt maximal TEUR 30 p. a..

Projektgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln GmbH & Co. KG

Im Rahmen des Verkaufs wurde von der R+V Allgemeine Versicherung AG eine Gewährleistungsbürgschaft i. H. v. TEUR 465 für den Käufer gestellt. Development Partner AG ist über einen Rahmenvertrag „federführender Versicherungsnehmer“.

Projektentwicklung Leopoldstraße in München GmbH und Projektentwicklung Hohenzollernstraße in München GmbH

Im Rahmen der mit der Landesbank Baden-Württemberg („LBBW“) abgeschlossenen Kreditverträge vom 22. / 27. August 2012 wurde von Development Partner AG eine Kosten-überschreitungsgarantie gegenüber der LBBW abgegeben. Development Partner AG garantiert damit für die Laufzeit der Kreditverträge, dass sie den beiden Projektgesellschaften jeweils diejenigen Mittel zur Verfügung stellt, um welche die jeweils bei der Unterzeichnung der Kreditverträge prognostizierten Gesamtinvestitionskosten überschritten werden. Die Freistellung von Development Partner AG durch die beiden Eigenkapitalpartner ist bis zu einem Gesamtbetrag i. H. v. TEUR 5.000 begrenzt auf 80% oder TEUR 4.000. Der vorgenannte Höchstbetrag bezieht sich auf beide Projektentwicklungen, unabhängig davon, aus welcher der beiden Projektgesellschaften die Zahlungsverpflichtung entstehen würde. Über eine Kostenerhöhung von TEUR 5.000 hinaus, würde Development Partner AG für den entsprechenden Überschreitungsbetrag in voller Höhe haften.

Im Rahmen des o. g. Kreditvertrages wurde u. a. als Voraussetzung für den Beginn der Aufbaufinanzierung bei der Projektentwicklung Hohenzollernstraße in München GmbH von Seiten der LBBW ein Vorvermietungsstand von 70% in dem neu zu errichtendem Gebäude gefordert. Obwohl diese Quote noch nicht erreicht worden ist, wurde mit dem Hochbau im Dezember 2015 begonnen. Die Finanzierung wurde durch einen Darlehensvertrag zwischen der Projektgesellschaft und den Eigenkapitalpartnern i. H. v. TEUR 6.500 sichergestellt, wovon Development Partner AG einen Betrag i. H. v. TEUR 542 zu tragen hat und hiervon TEUR 425 bis zum 31. Dezember 2016 geleistet hat.

Von der R+V Allgemeine Versicherung AG wurde eine Zahlungsbürgschaft für die Projektentwicklung Hohenzollernstraße in München GmbH i. H. v. TEUR 601 gegenüber dem Generalunternehmer gestellt. Development Partner AG ist über einen Rahmenvertrag „federführender Versicherungsnehmer“.

Projektentwicklung KÖLNCUBUS Süd GmbH

Im Rahmen des mit der HSH Nordbank AG („HSH“) abgeschlossenen Kreditvertrages vom 14. / 28. August 2014 wurde von Development Partner AG am 28. August / 8. September 2014 eine Kostenüberschreitungs- und Zinsdienstgarantie gegenüber der HSH abgegeben. Darin hat sich Development Partner AG dazu verpflichtet, dass bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens der Zinsdienst sichergestellt ist und Kostenüberschreitungen für oberhalb der gemäß Kreditvertrag definierten Gesamtinvestitionen, allerdings begrenzt auf TEUR 2.100, gedeckt werden. I. H. v. 20% des vorgenannten Betrages wird Development Partner AG aus den Garantien durch Mitgesellschafter im Innenverhältnis freigestellt.

Objektgesellschaft Bonn 1101 mbH & Co. KG

Mit Kaufvertrag vom 13. Juni 2016 hat die Objektgesellschaft Bonn 1101 mbH & Co. KG das fertiggestellte Objekt an einen Investor veräußert. Development Partner AG steht dem Käufer des Objektes gesamtschuldnerisch neben der Objektgesellschaft Bonn 1101 mbH & Co. KG dafür ein, dass die Objektgesellschaft Bonn 1101 mbH & Co. KG ihre aus dem Verkaufsvertrag resultierenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit restlichen Baumaßnahmen für einen Mieter ordnungsgemäß erfüllen wird. Die Haftung ist der Höhe nach nicht beschränkt und nicht quantifizierbar.

Projektentwicklung Tegernseer Landstraße in München GmbH

Mit Kaufvertrag vom 31. Januar 2012 hat die Projektentwicklung Tegernseer Landstraße in München GmbH im Zuge eines Rahmenkaufvertrages das Objekt an einen Investor veräußert. Im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag haftet Development Partner AG gesamt-schuldnerisch mit anderen Gesellschaftern für die Erfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit Mieterausbauten, gewährten Baukostenzuschüssen und Mietgarantien. Die Haftung ist der Höhe nach unbeschränkt und nicht quantifizierbar.

Projektentwicklung Fürstenrieder Straße in München GmbH

Im Rahmen des Verkaufs des fertiggestellten Objekts Fürstenrieder Straße an einen Endinvestor am 14. August 2014, wurde von der R+V Allgemeine Versicherung AG eine Gewährleistungsbürgschaft i. H. v. TEUR 625 für den Käufer gestellt. Development Partner AG ist über einen Rahmenvertrag „federführender Versicherungsnehmer“.

Projektentwicklung Rudolfplatz in Köln GmbH

Im Rahmen der Finanzierung des Ankaufs eines bebauten Grundstücks in Köln, Rudolf-platz, mit Datum vom 7. Juli 2014, wurde von Development Partner AG gegenüber einem Darlehensgeber eine Bürgschaft in Höhe der Darlehenssumme von TEUR 3.000 zzgl. Zinsen übernommen

Im Rahmen des mit der Deutsche Pfandbriefbank AG („PBB“) abgeschlossenen Kreditvertrages vom 20. Dezember 2016 wurde von Development Partner AG mit gleichem Datum eine Kostenüberschreitungsgarantie gegenüber der PBB abgegeben. Die Kostenüberschreitungsgarantie ist begrenzt auf einen Betrag i. H. v. TEUR 2.000.

Im Zusammenhang mit der Emittierung von Inhaberschuldverschreibungen der Projektgesellschaft zur Finanzierung der Projektentwicklung hat Development Partner AG eine selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber dem Kapitalgeber bis zu einem Höchstbetrag i. H. v. TEUR 1.100 abgeben. I. H. v. 50 % des vorgenannten Betrages wird Development Partner AG durch einen Mitgesellschafter der Projektentwicklung Rudolfplatz in Köln GmbH im Innenverhältnis freigestellt. Sofern und soweit die selbstschuldnerische Bürgschaft von Development Partner AG nicht ausreicht, um die Rückzahlungsverpflichtungen

aus den emittierten Inhaberschuldverschreibungen zu erfüllen, hat sich Development Partner AG verpflichtet, Zuzahlungen in die Kapitalrücklage der Projektentwicklung Rudolf-platz in Köln GmbH i. H. v. maximal TEUR 550 zu leisten.

Projektentwicklung Schloßstraße in Berlin GmbH

Mit Kaufvertrag vom 4. Oktober 2012 wurde das Objekt an einen Investor veräußert. Im Rahmen des Verkaufs wurde von der R+V Allgemeine Versicherung AG eine Gewährleistungsbürgschaft i. H. v. TEUR 750 für den Käufer gestellt. Development Partner AG ist über einen Rahmenvertrag „federführender Versicherungsnehmer“.

Immobiliengesellschaft Hutfiltern in Braunschweig GmbH

Im Rahmen des mit der HSH abgeschlossenen Kreditvertrages vom 7. / 24. August 2015 für den Ankauf des bebauten Grundstücks in Braunschweig wurde von Development Partner AG am 24. /28. August eine Kapitaldienstgarantie gegenüber der HSH abgegeben. Darin hat sich Development Partner AG verpflichtet, bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens den Zinsdienst sicherzustellen. Mit Datum vom 24. August 2015 hat Development Partner AG im Rahmen des o. g. Kreditvertrages eine Bürgschaft über TEUR 1.500 zur Sicherung aller bestehenden und künftigen Forderungen der Bank abgegeben.

Projektentwicklung Venloer Straße in Köln S.ä.r.l.

Im Rahmen des mit der LBBW abgeschlossenen Kreditvertrages vom 22. / 23. Dezember 2015 für den Ankauf des bebauten Grundstücks in Köln wurde von Development Partner AG am 22. / 23. Dezember 2015 eine Bürgschaft über TEUR 2.500 gegenüber der LBBW zur Sicherung aller bestehenden und künftigen Forderungen der Bank abgegeben.

Projektentwicklung Venloer Straße in Köln Beteiligungsgesellschaft mbH

Im Rahmen eines Darlehensvertrages vom 28. Dezember 2015 zwischen der KSK als Darlehensgeber und der Projektenwicklung Venloer Straße in Köln Beteiligungsgesellschaft mbH als Darlehensnehmerin, hat sich Development Partner AG über eine Bürgschaft gegenüber der KSK zur Rückzahlung des endfälligen Darlehens über TEUR 2.200 (inklusive Zinsen) verpflichtet, falls die Darlehensnehmerin in Verzug sein sollte.

Projektentwicklung Am Schauspielhaus in Düsseldorf GmbH & Co. KG

Mit Kaufvertrag vom 15. April 2015 hat die Projektentwicklung Am Schauspielhaus in Düsseldorf GmbH & Co. KG ein Objekt sowie einen Anteil an einer Erbengemeinschaft mit Grundbesitz an einen Investor veräußert. Als Sicherheit für die Erfüllung etwaiger Mängelhaftungs- und Freistellungsansprüche des Käufers sowie für die durch die Projektentwicklung Am Schauspielhaus in Düsseldorf GmbH & Co. KG abgegebenen Garantien, hat Development Partner AG mit Datum vom 29. Oktober 2015 eine Bürgschaft über TEUR 1.000 gegenüber dem Käufer abgegeben.

Projektentwicklung Am Barmbeker Bahnhof in Hamburg GmbH

Die Projektentwicklung Am Barmbeker Bahnhof in Hamburg GmbH hat mit Verträgen vom 16. September 2015 ein unbebautes Grundstück sowie ein Erbbaurecht erworben. In diesem Zusammenhang hat die Projektentwicklung Am Barmbeker Bahnhof in Hamburg GmbH mit der Freien und Hansestadt Hamburg einen städtebaulichen Vertrag geschlossen. Zur Sicherung für das in diesem Vertrag von der Projektentwicklung Am Barmbeker Bahnhof in Hamburg GmbH eingegangene Vertragstrafeversprechen, hat Development Partner AG mit Datum vom 4. Dezember 2015 eine Bürgschaft i. H. v. TEUR 1.000 gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg abgegeben.

Im Rahmen des Ankaufs des Erbbaurechts sowie nach Abschluss einer Nachbarschaftsvereinbarung wurden von der R+V Allgemeine Versicherung AG zwei Bürgschaften i. H. v. TEUR 393 und i. H. v. TEUR 595 gegenüber dem Eigentümer des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks zur Sicherung des Erbbauzinszahlungsanspruchs und zur Sicherung der Zahlungsansprüche des Nachbarn gestellt. Development Partner AG ist über einen Rahmenvertrag „federführender Versicherungsnehmer“.

Im Zusammenhang des mit der Helaba abgeschlossenen Kreditvertrages vom 1. März 2016 wurde von Development Partner AG mit gleichem Datum eine Kostenüberschreitungs- und eine Zinsdeckungsgarantie gegenüber der Helaba abgegeben. In der Kostenüberschreitungsgarantie hat sich Development Partner AG dazu verpflichtet, dass Kostenüberschreitungen für oberhalb der gemäß Kreditvertrag definierten Gesamtinvestitionen, allerdings begrenzt auf TEUR 3.023, ausgeglichen werden. In der Zinsdeckungsgarantie hat sich Development Partner AG dazu verpflichtet, bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens, die Zinszahlungen mit einer Haftungsquote i. H. v. 40 % sicherzustellen.

Development Partner AG hat gegenüber einer weiteren Nachbarin eine selbstschuldnerische Bürgschaft i. H. v. insgesamt TEUR 900 zur Sicherung von Ausgleichszahlungsansprüchen und von möglichen Schadensersatzansprüchen aufgrund etwaiger Schäden am Nachbargrundstück durch die laufenden Baumaßnahmen abgegeben.

Projektentwicklung Weender Straße in Göttingen GmbH & Co. KG

Im Zusammenhang des mit der Helaba abgeschlossenen Kreditvertrages vom 30. /31. Mai 2016 wurde von Development Partner AG mit gleichem Datum eine Kostenüberschreitungs- und Zinsdeckungsgarantie gegenüber der Helaba abgegeben. In der Kostenüberschreitungsgarantie hat sich Development Partner AG dazu verpflichtet, dass Kostenüberschreitungen für oberhalb der gemäß Kreditvertrag definierten Gesamtinvestitionen, allerdings begrenzt auf 10 % der geplanten Baukosten, gedeckt werden. In der Zinsdeckungsgarantie hat sich Development Partner AG dazu verpflichtet, bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens, die Zinszahlungen sicherzustellen.

Projektentwicklung Uerdinger Straße in Düsseldorf Office GmbH

Im Zusammenhang des mit der HSH abgeschlossenen Kreditvertrages vom 24. November 2016 wurde von Development Partner AG mit gleichem Datum eine Kostenüberschreitungs- und Zinsdienstgarantie gegenüber der HSH abgegeben. Darin hat sich Development Partner AG dazu verpflichtet, dass bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens der Zinsdienst in Bezug auf den Kreditvertrag jederzeit sichergestellt ist und sämtliche Kostenerhöhungen, die oberhalb des gemäß Kreditvertrages definierten Gesamtinvestitionskosten liegen, allerdings begrenzt auf maximal TEUR 1.523, gedeckt werden.

Im Zusammenhang mit der Emittierung von Inhaberschuldverschreibungen der Projektgesellschaft zur Finanzierung der Projektentwicklung hat Development Partner AG eine selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber dem Kapitalgeber bis zu einem Höchstbetrag i. H. v. TEUR 700 abgeben. I. H. v. 50 % des vorgenannten Betrages wird Development Partner AG durch einen Mitgesellschafter der Projektentwicklung Uerdinger Straße in Düsseldorf Office GmbH im Innenverhältnis freigestellt. Sofern und soweit die selbstschuldnerische Bürgschaft von Development Partner AG nicht ausreicht, um die Rückzahlungsverpflichtungen aus den emittierten Inhaberschuldverschreibungen zu erfüllen, hat sich Development Partner AG verpflichtet, Zuzahlungen in die Kapitalrücklage der Projektentwicklung Uerdinger Straße in Düsseldorf Office GmbH i. H. v. maximal TEUR 350 zu leisten.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten mit TEUR 2.009 außergewöhnliche Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagevermögen.

2. soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung

Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung i. H. v. TEUR 286 (i. Vj. TEUR 302) betreffen mit TEUR 5 (i. Vj. TEUR 5) Aufwendungen für Altersversorgung.

3. Abschreibungen / Zuschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB sind i. H v. TEUR 21 (i. Vj. TEUR 37) in den Abschreibungen auf Finanzanlagen enthalten. Gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB wurden im Geschäftsjahr Zuschreibungen i. H. v. TEUR 0 (i. Vj. TEUR 22) vorgenommen

4. Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen i. H. v. TEUR 3.902 (i. Vj. TEUR 10.180) resultieren mit TEUR 409 (i. Vj. TEUR 9.310) aus verbundenen Unternehmen.

5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge i. H. v. TEUR 62 (i. Vj. TEUR 52) resultieren mit TEUR 62 (i. Vj. TEUR 50) aus verbundenen Unternehmen.

6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen i. H. v. TEUR 5 (i. Vj. TEUR 22) gingen mit TEUR 5 (i. Vj. TEUR 7) an verbundene Unternehmen.

7. Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses

In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:

2016 2015
EUR EUR
Jahresüberschuss 1.772.908,50 5.891.623,44
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 8.472.767,25 2.581.143,81
Bilanzgewinn 10.245.675,75 8.472.767,25

E. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2016 beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 21 Mitarbeiter.

 

Düsseldorf, den 2. Juni 2017

Ralf Niggemann

Emmanuel Gantenberg

Datum der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016: 5. Juli 2017

One Comment

  1. Interessierter Montag, 16.07.2018 at 21:31 - Reply

    Da ja beide Firmen Herrn Ketterer gehören ist es ja auch seine Sache welchen Kaufpreis er sich selbst zahlt… oder so.

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