Gammelfleisch

Wieder gibt es einen Verdacht auf Gammelfleisch in Deutschland. In einem Betrieb im niedersächsischen Bad Bentheim wurde laut Medienberichten „gammeliges“ Fleisch verarbeitet. Dabei geht es um sogenanntes Separatorenfleisch. Die Firma stellt selbst keine verzehrfähigen Wurst- und Fleischerzeugnisse her, sondern ist Zulieferer für andere Verarbeitungsbetriebe, die dann Fleischprodukte wie zum Beispiel Brühwurst fertigen. 

Seit Juni 2013 ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits wegen des Verdachts der Herstellung und Verwendung von Separatorenfleisch ohne Kennzeichnung sowie wegen Urkundsdelikten. Einen Nachweis, dass Gammelfleisch eingesetzt wurde, gibt es nach Auskunft der Behörden nicht. Die Ermittlungen dauern aber an.

Was ist Separatorenfleisch überhaupt?

Separatorenfleisch ist maschinell von ausgelösten Knochen abgetrenntes zerkleinertes Fleisch von Geflügel und Schweinen. Es darf per Gesetz in Fleischerzeugnissen und Wurstwaren eingesetzt werden. Bei verpackten Fleisch- und Wurstwaren muss die Zutat „Separatorenfleisch“ in der Zutatenliste aufgeführt werden.

Ist Separatorenfleisch gesundheitlich bedenklich?

Aufgrund des extremen Zerkleinerungsgrades ist Separatorenfleisch erhöhten mikrobiellen Risiken ausgesetzt. Werden die Hygiene- und Temperaturvorgaben zur Herstellung und Weiterverarbeitung von Separatorenfleisch eingehalten, ist es jedoch nicht gesundheitlich bedenklich.

Wo wird Separatorenfleisch eingesetzt?

Separatorenfleisch kann in vielen einfachen Fleischerzeugnissen vorkommen, vor allem in erhitzten Produkten wie etwa Mortadella, Bierschinken oder Hot Dogs. Es wurde aber auch in Formschinken, Döner Kebap und Frikadellen nachgewiesen.

Auffällig ist, dass man keine Zutatenlisten mit dem Aufdruck „Separatorenfleisch“ in den Supermarktregalen findet. Das liegt zum Teil daran, dass der Einzelhandel inzwischen meist nur noch Wurstwaren der Spitzenqualität anbietet, bei denen kein Separatorenfleisch eingesetzt werden darf.

Muss Separatorenfleisch gekennzeichnet werden?

Ja, Separatorenfleisch muss gekennzeichnet werden, wenn es irgendwo enthalten ist. In der Zutatenliste wird es dann als Zutat „Separatorenfleisch“ aufgeführt.

Ist ein Fleischanteil in der Zutatenliste angegeben, zum Beispiel „Schweinefleisch 82 %“, darf der Anteil an Separatorenfleisch nicht dazu gezählt werden.

Wie kann man sich vor verdorbenem Fleisch schützen?

Leider können wir uns nicht sicher vor „Gammelfleisch“ schützen. Produkte, die aus verdorbenem Fleisch hergestellt worden sind, lassen sich in der Regel nicht als solche erkennen.

Während man bei frischem Fleisch die Beeinträchtigungen teilweise noch am Geruch oder am Aussehen feststellen kann, ist dies bei verarbeitetem Fleisch, das beispielsweise gewürzt oder mariniert ist, nur schwer möglich. Bei Wurst ist es nahezu aussichtslos, denn viele Mängel der Rohstoffe werden durch Gewürze, Farb- und Aromastoffe, Geschmacksverstärker und viele weitere Zutaten kaschiert. Wir merken also nichts vom schlechten Fleisch in unserer Wurst.

Was bleibt zu tun?

Wir fordern, diesen erneuten Gammelfleisch-Verdacht konsequent aufzuklären und die Betrüger zur Rechenschaft zu ziehen sowie:

  • die Informationspolitik der zuständigen Behörden zu verbessern, um Verbraucher schneller darüber aufzuklären, welche Produkte konkret betroffen sein könnten,
  • die Hersteller von Separatorenfleisch konsequent zu kontrollieren, damit dieser Fleischrohstoff in Zukunft einwandfrei und mit korrekter Bezeichnung gehandelt wird,
  • einen Ausbau der amtlichen Lebensmittelüberwachung, um solche Skandale zu vermeiden,
  • ein unabhängiges Kontrollorgan (Task Force), das übergreifende Kontrollen durchführt, um die schwarzen Schafe schneller zu entlarven,
  • von den Gerichten, die gegebenen Strafmaße möglichst weit auszuschöpfen, um durch empfindlichere Strafen Betrüger mehr abzuschrecken

Stand vom Dienstag, 12. November 2013

Quelle:VBZ HH

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