Für mich war das nur eine Mandanteneinfangveranstaltung für BKR Rechtsanwälte aus Jena

Nun, auch wir hatten ja über die Veranstaltung im Vorfeld berichtet, bei der man auch einen Norris Freund, sagen wir mal als Sachverständigen, in der Einladung benannt hatte.

Nun, Norris Freund ist kein Unbekannter, der sich vielen PIM-Teilnehmern als Experte angeboten hat in der Vergangenheit. Wir haben eine eigene Meinung zu Norris Freund, aber das gehört dann auf ein anderes Blatt.

Nun haben uns Teilnehmer von der Veranstaltung berichtet, dass es wohl nur eine „Wischiwaschi-Nichts-Neues-Veranstaltung“ gewesen sei, deren einziger Sinn wohl war, sich Mandate zu holen. Mandate für die Kanzlei BKR Beyer Kilian Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, die seit Jahren in der öffentlichen Kritik steht. Ob zu Recht oder Unrecht wird unserer Kenntnis nach dann irgendwann ein Gericht entscheiden müssen.

Tatsache ist aber aus meiner Sicht, dass, so lange die Vorwürfe gegen die Kanzlei BKR Beyer Kilian Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Jena im Raume stehen, man als Anleger sicherlich Vorsicht walten lassen sollte, um möglicherweise nicht gutes Geld schlechtem Geld hinterher zu werfen.

Wir raten jedem Anleger, der von der Rechtsanwaltskanzlei BKR Beyer Kilian Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB angesprochen wird, bitte einmal selbst im Internet nach dieser Kanzlei eigene Recherche zu betreiben.

One Comment

  1. reinald Donnerstag, 13.02.2020 at 15:24 - Reply

    as schreibt Herr Volkamer, oder soll man sagen Vollpfosten, an Anleger und Vermittler von PIM. BKR aus Jena kann man nicht vertrauen.Geht’s dem Internet nach dann sind das wohl möglicherweise eher Gauner. Gleich und Gleich gesellt soih oft gerne. Hier auch? Herr Volkamer sie machen sich ihren Namen total kapuutt.

    Betreff: Statement der Inter AG zur aktuellen Situation der PIM

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kunden und Vermittler der PIM

    Immer wieder werde ich darauf angesprochen, wie wir die derzeitige Situation einschätzen und was man tun könnte. Viele haben auch Bedenken etwas falsch zu machen oder wollen noch abwarten. Vielleicht einige Gedanken dazu von meiner Seite. Grundsätzlich sind wir alle mit dieser Situation nicht glücklich und es geht hier auch nicht um Schuldzuweisungen an Generaldirektoren oder um Vorverurteilungen handelnder Personen, die zum Beispiel unglückliche Entscheidungen getroffen haben. Meiner Meinung nach trifft weder die Generaldirektoren, noch die Vermittler der PIM eine Schuld an der aktuellen Situation, denn auch sie traf die Insolvenz der Gesellschaft völlig überraschend. Demgegenüber hatten die für die PIM tätigen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nach Auffassung unserer Juristen genauen Einblick in die Geschäfte der Gesellschaft und hätten eine Schädigung der Kunden, Generaldirektoren und Vermittler verhindern können, wenn sie nicht fahrlässig gehandelt hätten.

    Es macht aus meiner Sicht auch wenig Sinn darüber zu streiten, ob es sich bei der PIM um ein „Schneeballsystem“ gehandelt hat oder nicht, ob ein Staatsanwalt das Geschäftsmodell nicht versteht und wie viele Fehler in der IT vorhanden sind und wer sie verursacht hat. Natürlich sind das auch wichtige Themen, die auch aufgeklärt werden müssen.

    Aber im Vordergrund sollte meines Erachtens stehen für Kunden, Vermittler und Generaldirektoren weiteren Schaden zu vermeiden und die den Kunden zustehenden Ansprüche auf Rückführung Ihres Goldes bzw. Geldes konsequent durchzusetzen.

    Wir haben derzeit folgende Situation, ob wir damit einverstanden sind oder nicht.

    1. Die Ermittlergruppe der Staatsanwaltschaft hat viele handfeste Indizien dafür, dass von einem Betrug in Sachen PIM auszugehen ist, denn das Gold wurde nicht wie versprochen für die Kunden „insolvenzsicher“ gelagert, dies ergibt sich allein schon aus dem Umstand, dass die Kunden ihr vermeintlich sicher gelagertes Gold nicht einfach abholen können. Von einem Betrug ist auszugehen, wenn jemand getäuscht wird, dadurch einem Irrtum unterliegt, hierauf eine Vermögensverfügung vornimmt und dadurch einen Schaden erleidet. Haben die Kunden nicht auf die „insolvenzsichere“ Lagerung vertraut und deshalb das Gold bei der PIM gekauft ? …die strafrechtlichen Folgen der Nichteinhaltung eines solchen Versprechens liegen für jeden auf der Hand – Schneeballsystem hin oder her. Diese Ermittlungen werden unter Umständen noch Jahre dauern, die erwartete Dauer des Insolvenzverfahrens die Masse schmälern.
    2. Norris Freund wird am 13.02. die Gelegenheit haben unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft sich mit der Datenbank der PIM zu beschäftigen und die bekannten Selektionsfehler zu beheben. Damit werden zwar wesentlich realistischere Ergebnisse zu erwarten sein, aber auch er räumt nach aktuellen Recherchen ein, dass trotzdem noch erhebliche Mengen Gold fehlen dürften. Dem Insolvenzbericht zufolge könnte es sich ab spätestens 2015 um ein Betrugssystem gehandelt haben. Auch hier spielt es derzeit für Sie keine Rolle, ob und wenn ja, wer es schlussendlich verursacht hat.
    3. Dem Bericht des Insolvenzverwalters zufolge, welcher uns vorliegt und in dem ganz klar geschrieben steht, dass er nach derzeitiger Lage davon ausgehen muss, dass es sich um ein Betrugssystem handelt und dass er somit gesetzlich angehalten ist, unrechtmäßige Geschäfte anzufechten und rückabzuwickeln (Rückforderungen Provisionen und Ertragsausschüttungen oder Goldlieferungen an die Kunden), vgl. Auszug unten:

    4. Es ist davon auszugehen, dass die entstehenden Kosten des Verfahrens, sowie die zuführenden Prozesse dazu führen werden, dass die vorhandene Masse, welche voraussichtlich schon jetzt deutlich zu niedrig ist, um die Forderungen zu befriedigen, weiter deutlich geschmälert wird. Es wird also mit eher schlechten bis sehr schlechten Quoten zu rechnen sein.

    Das sind vorerst die Fakten, die der breiten Masse am 28.02.2020 öffentlich gemacht werden. Da bei dieser Sachlage auch ein anderer Insolvenzverwalter zu dem gleichen Verfahren gesetzlich gezwungen wäre, macht eine Abwahl keinen Sinn und ist mit den derzeitigen Stimmverhältnissen auch nicht realistisch umzusetzen. Der Insolvenzverwalter rechnet nur mit hunderten nicht aber mit den erforderlichen tausenden (!) Kunden die zu dem Termin erscheinen werden.

    Sich also selber oder im Verbund mit der IG PIM ausschließlich auf den Verlauf des Insolvenzverfahrens zu konzentrieren, wird am Ende meiner Meinung nach zu sehr überschaubaren Ergebnissen führen. Unter diesen Umständen wäre die Inter AG auch niemals bereit in diesen Fall zu investieren und Geschädigte von Prozesskosten im erheblichen Maß freizustellen.

    Bei einem Streitwert von 25.000,-€ und unserer Finanzierungsvariante 1 zahlt der Kunde 1.695,46€ und wir als Inter AG stellen den Kunden von 3.956,09€ Gebühren frei. Dafür erhalten wir 30% Erfolgsbeteiligung vom Ertrag. Bei einer Quote von zum Beispiel 20% im Insolvenzverfahren, wären das 5.000,-€ ( von 25.000,-€) wovon wir 30% erhalten. Das wären dann 1.500,-€ – investiert haben wir aber 3.956,09€ !!! Das wäre ein schlechtes Geschäft für uns… Gehen Sie also davon aus, dass wir uns nur in dem Fall PIM engagieren, weil wir den Rechtsanwälten von BKR deutlich größere Erfolge in dieser Sache zutrauen, indem im Gegensatz zur „Strategie“ einer „Interessengemeinschaft“ für unsere Kunden die verantwortlichen Berufsträger der PIM (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer inkl. ihrer Vermögenschadenhaftpflichtversicherungen) für ihr fahrlässiges Verhalten in Anspruch genommen werden. Nur bei einer hohen Erfolgsquote für den Kunden und damit auch für uns, ist dieses Projekt für uns rechnerisch zu verantworten…

    Hier liegt also ein Hauptunterschied zu den Angeboten anderer Rechtsanwälte, Interessengemeinschaften usw. – wir haben uns von vornherein festgelegt, neben der Vertretung im Insolvenzverfahren vordringlich auch die Inanspruchnahme der verantwortlichen Berufsträger der PIM (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer inkl. der zugehörigen Haftpflichtversicherer) zu leisten.

    Auch andere Rechtsanwälte könnten diesen Weg gehen? Grundsätzlich ja, nur tragen die Kunden dort die Kosten zu 100% selbst, wenn keine Rechtschutzversicherung die Kosten übernimmt, da die Kunden dort nicht von einer Prozessfinanzierunggesellschaft wie der Inter AG in wesentlichen Teilen von den Kosten freigestellt werden…Hinzu kommt: Haben Sie je ein Wort davon gehört, dass „Interessengemeinschaften“ die verantwortlichen Berufsträger der PIM in Anspruch nehmen würden, wurden jemals entsprechende Deckungsanfragen gestellt? Die Frage ist leicht zu beantworten. Bedenken Sie: Wird die Rechtschutzversicherung für unsinnige Prozesse in Anspruch genommen, dann vergibt sich der Kunde die Rechtschutzdeckung ggf. für die tatsächlich erfolgsversprechenden Verfahren.

    Warum hilft eine Prozessfinanzierung auch Kunden mit einer Rechtschutzversicherung? Die Rechtschutzversicherungen übernehmen erfahrungsgemäß zum Einen nicht alle erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
    Eventuell haben RS-Versicherungen auch wenig Motivation Deckung zu erteilen, wenn die zu verklagende Vermögensschadenhaftpflicht beim gleichen Konzern besteht ? Dann eine Deckung juristisch zu erzwingen, dauert bis zu fünf Jahre, der Anspruch der Kunden verjährt aber bereits nach drei Jahren ☹

    Wenn ein Rechtsanwalt mit wenigen Mandanten eine Versicherung verklagen muss und es geht durch die Instanzen, dauert es mehrere Jahre. Ist dann der Titel erstritten, aber bereits die Deckungssumme der Versicherung verbraucht, geht der Kunde am Ende trotzdem leer aus…

    Wenn BKR viele hundert Mandanten vertreten mit der Inter AG im Rücken, wird eine Versicherung gut überlegen, ob sie durch die Instanzen geht und weitere Millionen an zusätzlichen Kosten riskiert. Da diese Größen auf Vorstandsebene entschieden werden, ist hier eher mit einem schnellen Vergleich und Schadenszahlung zu rechnen…

    Damit wären unsere Kunden im besten Fall zu 100% befriedigt oder zumindest zu einer hohen Vergleichs-Quote.

    Wenn dann später andere nachziehen und die Versicherungssummen aufgebraucht sind, gehen sie trotzdem leer aus…

    Nach all diesen Überlegungen stehen Sie vor folgenden Entscheidungen:

    1. Wollen Sie als Kunde oder Vermittler in einer Interessengemeinschaft verbleiben, die sich nur auf ein Insolvenzverfahren und Loomis – gegen die nach Prüfung unserer Juristen überhaupt kein Anspruch besteht – konzentriert und auf einen guten Ausgang hoffen?
    2. Wollen Sie alleine mit Ihrem Anwalt in den „Krieg“ ziehen, die gesamten Kosten oder bestimmte Verfahren selbst tragen und vielleicht am Ende trotzdem leer ausgehen.
    3. Oder wollen Sie in einer starken Gemeinschaft mit erfahrenen Rechtsanwälten alle Möglichkeiten nutzen um eine maximale Entschädigung zu erhalten. Frühzeitig über mögliche Vergleichsverfahren entschädigt werden, bevor die Deckungssummen aufgebraucht sind und sich finanzielle Kostenbeteiligungen durch die Inter AG sichern, welche genau wie Sie an einem möglichst hohen positiven Erfolgsergebnis interessiert ist, damit auch die Inter AG ihren Profit aus der Erfolgsbeteiligung verdient? Gehen Sie bitte davon aus, dass wir genau wissen, was wir tun und welche Rechtsanwälte wir beauftragen, denn wir haben nur Erfolg, wenn auch Sie beste Ergebnisse erzielen. Sollte ein Mandatswechsel gewünscht werden, können Sie das ebenfalls gleich in die Vollmacht für die Rechtsanwälte mit eintragen. In diesem Fall veranlassen wir für Sie die Mandatskündigung und um die Anforderung der bisherigen Akten und informieren auch gleich eine eventuell bestehende Rechtschutzversicherung-Versicherung darüber.

    Bitte warten Sie nicht auf irgendetwas. Seien Sie vorne mit dabei – der sogenannte „Gläubigerwettlauf“ hat schon bekommen.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen mit folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

    Mit freundlichen Grüßen

    Jens Volkamer

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