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Frau nach Bombendrohungen im Zusammenhang mit Tod eines 18-Jährigen angeklagt

WilliamCho (CC0), Pixabay
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Eine 41-jährige Frau aus Cincinnati im US-Bundesstaat Ohio soll mehrere Bombendrohungen gegen Behörden in Mississippi ausgesprochen haben. Die betroffenen Stellen stehen im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Tod des 18-jährigen Nolan Wells.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Michelle Edwards ihre Telefonnummer verborgen und am 23. Juli innerhalb weniger Minuten mehr als 20-mal beim Büro des Kanzleigerichts von George County angerufen haben. Dabei soll sie unter anderem mit den Worten „Gehen Sie nicht nach draußen“, „Die Uhr läuft“ und „Sterben Sie“ gedroht haben.

Etwa eine halbe Stunde später soll Edwards auch die Notrufzentrale des Sheriffbüros von Jackson County mehrfach kontaktiert haben. Bei einem der Anrufe habe sie behauptet, vor dem Gebäude befinde sich eine Bombe. Daraufhin wurde das Gebäude abgeriegelt und von Einsatzkräften durchsucht.

Beide Behörden stehen in Verbindung mit dem aufsehenerregenden Todesfall von Nolan Wells. Das Sheriffbüro von Jackson County führt die Ermittlungen. Eine Richterin aus George County ist die Mutter eines Jugendlichen, der mit Wells am 4. Juli unterwegs gewesen sein soll. Sie hatte sich öffentlich zu dem Fall geäußert und erklärt, ihre Familie arbeite mit den Ermittlungsbehörden zusammen.

Edwards wurde am 31. Juli festgenommen und befindet sich derzeit in Gewahrsam. Ihr droht nach Bundesrecht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Das Verfahren soll vor einem Bundesgericht in Mississippi stattfinden. Ob und wann sie dorthin überstellt wird, war zunächst unklar.

Im Umfeld des Falls wurden bereits weitere Personen wegen Drohungen festgenommen. Angehörige und Beteiligte berichten seit Wochen von Einschüchterungen und Belästigungen.

Die Eltern von Nolan Wells fordern weiterhin eine unabhängige und umfassende Untersuchung des Todes ihres Sohnes. Vorläufige Ergebnisse einer privaten Obduktion konnten Fremdverschulden bislang weder bestätigen noch ausschließen.

Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gilt für die Beschuldigte die Unschuldsvermutung.

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