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Kaffeemaschinen dürfen seit 1. Januar 2015 nur noch in den Verkauf kommen, wenn sie eine sogenannte Abschaltautomatik haben. Das bedeutet, dass die Funktion, um den Kaffee warm zu halten, nach einer vorgegebenen Zeitspanne automatisch beendet wird. Damit soll Energie und Geld gespart werden. Fließt der Kaffee in eine Isolierkanne, beträgt die Wartezeit fünf Minuten. Geräte ohne Kanne bleiben 40 Minuten lang angeschaltet. Kapselmaschinen und Vollautomaten schalten schon eine halbe Stunde nach dem letzten Brühzyklus ab oder eine Stunde, nachdem die Funktion zum Vorwärmen der Tasse aktiviert wurde.

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