Startseite Allgemeines Forderungsanmeldung zur Ersten Oderfelder nicht vergessen
Allgemeines

Forderungsanmeldung zur Ersten Oderfelder nicht vergessen

Teilen

Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hatte am 23.08.2016 beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz angemeldet; das Amtsgericht Chemnitz hatte am 02. Januar 2017 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet. Inzwischen können die Anleger auch ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Hierzu wurde den Anlegern eine Frist bis zum 07.03.2017 gesetzt. Geschädigte sollten die Anmeldung ihrer Forderung nicht vergessen, um zumindest einen kleinen Bruchteil des angelegten Geldes zurück zu erhalten. Anmeldungen der Forderungen können über einen Rechtsanwalt, aber auch direkt an den Insolvenzverwalter erfolgen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Leipzig kurz vor dem Ausnahmezustand: England entdeckt Sachsen

Leipzig bereitet sich auf eine Naturgewalt vor, die selbst erfahrene Festivalbesucher nervös...

Allgemeines

Berlin schafft jetzt sogar Fahrräder

Deutschland wollte eigentlich die Verkehrswende. Weniger Autos, mehr Nachhaltigkeit, urbane Mobilität, klimafreundliche...

Allgemeines

Die große Brandmauer-WG

Deutschland diskutiert wieder über die berühmte „Brandmauer“. Dieses politische Bauwerk ist inzwischen...

Allgemeines

Und wieder geht einer: Warum der mögliche Abschied von Alexander Nübel weh tut

Es gibt Spieler, die funktionieren einfach. Sie kommen nicht jeden Samstag mit...