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Forderung nach Schadensersatz

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Die Zwangsabschaltung mehrerer deutscher Atomkraftwerke nach dem Fukushima-Unglück 2011 hat deren Betreiber viel Geld gekostet. Dafür verlangen nun mehrere Konzerne Entschädigung – mit sehr unterschiedlichen Aussichten. Für EnBW etwa stehen die Chancen auf Schadensersatz-Millionen schlechter als beim Konkurrenten RWE. Das zeichnete sich heute bereits am ersten Verhandlungstag in Sachen EnBW gegen Deutschland vor dem Landgericht Bonn ab. Vor dem Landgericht Bonn klagt der Energiekonzern EnBW gegen das Land Baden-Württemberg und den Bund. Konkret richtet sich die Klage gegen das Moratorium für die Kraftwerksblöcke Neckarwestheim I (Kreis Heilbronn) und Philippsburg I bei Karlsruhe. In allen anhängigen Verfahren gegen das Atommoratorium klagen die Konzerne sowohl gegen die Bundesregierung, die die Abschaltung beschlossen hatte, als auch gegen die jeweiligen Länder, die entsprechende Anordnungen erließen. Der Vorsitzende Richter Stefan Ballin am LG Bonn machte bereits beim Auftakt deutlich, dass die Aussichten für EnBW, die geforderten 261 Millionen Euro Schadenersatz zu bekommen, nicht gut stehen. Das liegt daran, dass EnBW nicht – wie andere Konkurrenten – sofort gegen die Abschaltungsanordnung geklagt hatte, obwohl dies aus Sicht von Ballin zumutbar gewesen wäre und eine aufschiebende Wirkung gehabt hätte. „Das führt zu erheblichen Bedenken, dass wir dem Anspruch stattgeben könnten“, so der Richter. Der Konzern hatte damals in einer Pressemitteilung erklärt, trotz starker Zweifel an der Rechtmäßigkeit keine Rechtsmittel gegen die Zwangsabschaltung einzulegen.

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