Startseite Allgemeines Flat GmbH, Schweinfurt: BaFin ermittelt wegen unerlaubter Geschäfte
Allgemeines

Flat GmbH, Schweinfurt: BaFin ermittelt wegen unerlaubter Geschäfte

kpuljek (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Flat GmbH keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Der BaFin liegen Informationen vor, wonach die Flat GmbH auf der Grundlage eines „Flat-Vertrags“ Gelder interessierter Anlegerinnen und Anleger entgegennimmt, deren unbedingte Rückzahlung sie verspricht. Tatsachen rechtfertigen daher die Annahme, dass die Flat GmbH unerlaubt Bankgeschäfte betreibt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Fallen jetzt die Dominosteine in Downing Street? Starmer wackelt – und die Opposition holt schon Popcorn

In der britischen Politik gibt es Rücktritte. Und dann gibt es Rücktritte,...

Allgemeines

Gold, Geduld und die berühmten 36 Monate: Ein offener Brief mit Augenzwinkern an die TGI-Spitze

Von einem Beobachter, der sich nichts sehnlicher wünscht, als am Ende falsch...

Allgemeines

Kommentar: Würden die Eintracht-Fans Markus Krösche wirklich vermissen?

Die Nachricht klingt zunächst nach einem Schock: Der AC Mailand soll Interesse...

Allgemeines

Kommentar: Lieber Said El Mala, fahr nicht nach Dortmund – fahr nach Hoffenheim!

Der Transfermarkt ist manchmal wie eine Dating-App: Erst flirtet man mit England,...