FinMatch AG – bilanziell überschuldet

Ja diese Aussage ist so korrekt, denn in der Bilanz wird ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag /​ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil  /​ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen“ ausgewiesen.

FinMatch AG

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 1.147.926,00 905.854,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.143.087,00 899.324,00
II. Sachanlagen 4.839,00 6.530,00
B. Umlaufvermögen 2.080.353,20 94.419,41
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.066.031,65 94.355,16
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.014.321,55 64,25
C. Rechnungsabgrenzungsposten 39.385,63 17.815,61
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag /​ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil /​ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 543.991,06 0,00
Summe Aktiva 3.811.655,89 1.018.089,02

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 160.942,35
I. Gezeichnetes Kapital 102.460,00 102.460,00
II. Kapitalrücklage 1.227.540,00 1.227.540,00
III. Verlustvortrag 1.169.057,65 141.877,21
IV. Jahresfehlbetrag 704.933,41 1.027.180,44
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 543.991,06 0,00
B. Rückstellungen 185.748,11 5.000,00
C. Verbindlichkeiten 3.623.258,02 852.146,67
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.649,76 0,00
Summe Passiva 3.811.655,89 1.018.089,02

1. Anhang

Allgemeine Angaben

Die FinMatch AG hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (Reg.Nr. HRB 765151).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben-erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2020 auf insgesamt 3.623.258,02 EUR (852.146,67 EUR Vj.), davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 423.258,02 EUR (420.905,10 EUR Vj.), die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.200.000,00 EUR (431.241,57 EUR Vj.).

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 700.000,00 EUR (300.000,00 EUR Vj.), für die die Gesellschafter vollumfänglich Rangrücktritte erklärt haben. Mit diesen Rangrücktritten treten die Gläubiger mit ihren Ansprüchen hinter sämtliche derzeitigen und künftigen Ansprüche aller anderen Gläubiger zurück.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Herrn Martin Hipp (Diplom-Kaufmann)

Herrn Thomas Becer (MBA – ab 01.10.2020)

Aufsichtsrat

Im Berichtsjahr setzte sich der Aufsichtsrat aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Herr Karsten Helber (Dipl. oec., Vorsitzender)

Herr Dominic D’Andreamatteo (Dipl. BW(FH))

Herr Rüdiger Maroldt (Bankfachwirt)

Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Aufsichtsräte.

Anzahl der AN

Im vorliegenden Wirtschaftsjahr wurden durchschnittlich 17 AN beschäftigt.

Stuttgart, den 09.04.2021

FinMatch AG

Die Vorstände

gez. Martin Hipp

gez. Thomas Becer

Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2021 durch die Hauptversammlung

festgestellt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.4.2021.

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