Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat drei neue Internetauftritte in ihre Warnliste aufgenommen. Betroffen sind die Websites flores-invest.com, phoenixadvise.com und harvest-managementag.com. In allen drei Fällen weist die Behörde darauf hin, dass die Seiten nicht mit ähnlich bezeichneten, tatsächlich im Schweizer Handelsregister eingetragenen Gesellschaften verbunden sind.
Für Anlegerinnen und Anleger ist diese Konstellation besonders sensibel. Internetseiten, die Namen, Adressen oder den äußeren Anschein etablierter Unternehmen nutzen, können Vertrauen schaffen, obwohl die Identität des tatsächlichen Vertragspartners unklar bleibt. Ob es sich in den konkreten Fällen um strafbaren Identitätsmissbrauch oder Betrug handelt, ist durch die Warnlisteneinträge allein nicht festgestellt.
Im Fall flores-invest.com nennt die Website nach Angaben der FINMA eine Adresse in Zug. Der Internetauftritt ist laut Behörde jedoch keinem Handelsregistereintrag zugeordnet. Zugleich stellt die FINMA ausdrücklich klar, dass die Seite nicht mit der in Zug registrierten Flores Investment AG verbunden ist.
Auch bei phoenixadvise.com warnt die FINMA vor einer möglichen Verwechslungsgefahr. Die Website nennt demnach Adressen in Genf und Savièse, ist nach Angaben der Aufsicht aber nicht im Handelsregister eingetragen. Eine Verbindung zur registrierten Phoenix Advisors SA in Savièse bestehe laut FINMA nicht.
Der dritte neue Warnhinweis betrifft harvest-managementag.com. Die Website verwendet nach Angaben der FINMA eine Zürcher Adresse, ist jedoch ebenfalls keinem eigenen Handelsregistereintrag zugeordnet. Die Behörde betont, dass kein Zusammenhang mit der in Zürich registrierten Harvest Beteiligungen AG besteht.
Eine Aufnahme in die FINMA-Warnliste bedeutet nicht automatisch, dass ein Anbieter rechtswidrig handelt oder eine Straftat begangen wurde. Die Liste dient der Aufsicht vielmehr dazu, auf Unternehmen oder Personen hinzuweisen, bei denen Anhaltspunkte für eine möglicherweise bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne erforderliche Zulassung bestehen können oder bei denen Anleger besonderen Prüfbedarf haben.
Für Anleger bleibt dennoch Vorsicht geboten. Eine Schweizer Adresse, ein professionell wirkender Internetauftritt oder ein Name, der an ein reales Unternehmen erinnert, sind kein Nachweis für Seriosität oder eine aufsichtsrechtliche Bewilligung. Vor einer Überweisung sollten Interessenten prüfen, welche juristische Person tatsächlich Vertragspartner wird, ob diese im Handelsregister eingetragen ist und ob sie im Register der bewilligten Finanzinstitute geführt wird.
Besonders wichtig ist der direkte Abgleich der Kontaktdaten. Wer auf einer Website eine bekannte Firma wiederzuerkennen glaubt, sollte die Gesellschaft ausschließlich über unabhängig recherchierte Kontaktdaten kontaktieren – etwa über das offizielle Handelsregister oder die Firmenwebsite, nicht über Telefonnummern oder E-Mail-Adressen aus dem fraglichen Angebot.
Bereits betroffene Anleger sollten keine weiteren Zahlungen leisten und keine Ausweisdokumente oder Zugangsdaten übermitteln. Sinnvoll ist es, vorhandene Unterlagen zu sichern, darunter E-Mails, Chatverläufe, Vertragsdokumente, Zahlungsbelege, Rufnummern, Kontodaten und gegebenenfalls Wallet-Adressen. Anschließend sollten Bank, Zahlungsdienstleister und zuständige Behörden informiert werden.
Aus presserechtlicher Sicht ist bei allen drei Fällen eine klare Trennung entscheidend: Die Warnungen beziehen sich auf die genannten Internetauftritte, nicht auf die ähnlich bezeichneten, im Handelsregister eingetragenen Schweizer Gesellschaften. Ein Fehlverhalten dieser registrierten Unternehmen ergibt sich aus den FINMA-Hinweisen nicht.
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