Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Defraq Ventures AG (ehemals VALENS Holding AG)

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 4. Januar 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der Defraq Ventures AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Defraq Ventures AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

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