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fairvesta Chronos I GmbH & Co. KG

Tübingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

8.372.905,00

8.505.341,00

I. Sachanlagen

8.372.905,00

8.505.341,00

B. Umlaufvermögen

351.431,72

415.512,92

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

305.339,86

295.196,16

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

46.091,86

120.316,76

C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag

115.570,37

0,00

Summe Aktiva

8.839.907,09

8.920.853,92

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

5.629.601,78

I. Kapitalanteile

0,00

5.629.601,78

B. Rückstellungen

12.500,00

12.500,00

C. Verbindlichkeiten

8.827.407,09

3.278.752,14

Summe Passiva

8.839.907,09

8.920.853,92

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personengesellschaft im Sinne der §§ 264a, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Personengesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).
Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Die Immobilie in Stuttgart-Zuffenhausen wird mit 2 % p.a. linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Angaben zur Bilanz
Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben in Höhe von 8.256.047,00 € (Vorjahr
2.876.631,00 €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Sonstige Pflichtangaben
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens
– unverändert – geführt durch die alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin
fairvesta Geschäftsführungsgesellschaft mbH in 72072 Tübingen.

Tübingen, 18.01.2017

Ingo Kursawe

Tübingen, den 18. Juli 2017

Ingo Kursawe

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. September 2017

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