Staatsanwaltschaftliche Vor-Ermittlungen gegen Verantwortliche in den P&R Gesellschaften

Auch das dürfte etwas „Normales“ in diesem Vorgang sein, denn hier sind doch sicherlich einige Dinge von der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft zu klären, insbesondere, ob die Insolvenz in der einen oder anderen P&R-Gesellschaft nicht zu spät angemeldet wurde. Mithin geht es also um den Verdacht einer möglichen Insolvenzverschleppung. Ob dann bei den Ermittlungen der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft in München überhaupt etwas herauskommen wird, das wird man abwarten müssen. Die Ermittlungen dazu werden dann auch erfahrungsgemäß sicherlich mehr als ein Jahr andauern.Möglich ist auch, dass ein Grund für die Aufnahme von Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft München 1 in diesem Vorgang Teile eines ersten Berichtes des Insolvenzverwalters Jaffé und seiner Kollegen sein könnten. Denn aus diesem Bericht geht unter anderem hervor, dass den wenigsten Anlegern konkrete Containereinheiten persönlich zugeordnet wurden. Nach Angaben des Insolvenzverwalters haben 90% der Container-Anleger nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich den Erwerb und damit die einzelnen Containernummern über ein Eigentumszertifikat bestätigen zu lassen. Doch auch intern in den P&R-Gesellschaften, wurden ihnen keine bestimmten Containernummern zugeordnet, so der Bericht der Insolvenzverwalter.

Die Konsequenz daraus ist, dass sich auch mögliche Mieteinnahmen aus der Vermietung der Container in den allermeisten Fällen den Anlegern nicht konkret zuordnen lassen. Das lässt die Frage offen, ob Anzahl und Art der vorhandenen Container überhaupt dem Bestand entsprechen, der den Anlegern eigentlich gehören müsste. Alleine dieser Hinweis könnte dann natürlich eben zu den Vorermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft geführt haben.

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