Eyemaxx Real Estate AG Gläubigerversammlung

Eyemaxx Real Estate AG

Aschaffenburg
Deutschland

Anleihe 2018/​2023
ISIN: DE000A2GSSP3/​ WKN: A2GSSP

ABSTIMMUNGSERGEBNIS UND HINWEISE ZUM TEILNEHMERVERZEICHNIS
Der Zweiten Gläubigerversammlung
Am 29. April 2021

betreffend die
EUR 55.000.000,00

verzinsliche Schuldverschreibung der Eyemaxx Real Estate AG
ISIN: DE000A2GSSP3 /​ WKN: A2GSSP
(insgesamt die „Anleihe 2018/​2023„),

der Eyemaxx Real Estate AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 11755, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg, (nachfolgend auch die „Emittentin„).

Am 29. April 2021 um 10:00 Uhr hat die zweite Gläubigerversammlung („Zweite Gläubigerversammlung“) der Inhaber der Anleihe 2018/​2023 der Eyemaxx Real Estate AG stattgefunden.

1. Abstimmungsergebnis

In der Zweiten Gläubigerversammlung haben die Anleihegläubiger die folgenden Beschlüsse gefasst:

2.1 § 7 Absatz 6 b) der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:
„Die Emittentin wird während der Laufzeit der Anleihe eine Eigenkapitalquote (wie in Absatz (8) definiert) von mindestens 15 % aufrechterhalten. Wenn die Eigenkapitalquote unter 15 % fällt und innerhalb einer Frist von 12 Monaten nicht wieder aufgeholt wird, erhalten die Anleihegläubiger für diesen Zeitraum nachträglich und solange die Unterschreitung andauert einen zusätzlichen Zinsausgleich in Höhe von 0,5 % p.a. Wird eine Eigenkapitalquote von 10 % unterschritten, ist die Emittentin zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger nach § 7 SchVG verpflichtet. Die Emittentin wird die Anleihegläubiger nach Feststellung des geprüften IFRS-Konzernjahresabschlusses und der Veröffentlichung des ungeprüften IFRS-Halbjahreskonzernabschlusses im Rahmen einer Investorenmitteilung über die Entwicklung der Eigenkapitalquote informieren.“

2.2 „Die Gläubiger verzichten auf ihr in § 6 Absatz 2 e) der Anleihebedingungen geregeltes Kündigungsrecht in Hinblick auf etwaige bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte wegen Verletzung der Mindesteigenkapitalquote nach § 7 Absatz 6 b) der Anleihebedingungen.“

Beide Beschlüsse wurden mit der erforderlichen Mehrheit gefasst.

Die Emittentin hat den Beschlüssen und den damit verbundenen Änderungen der Anleihebedingen zugestimmt.

2. Teilnehmerverzeichnis der Zweiten Gläubigerversammlung

Das Teilnehmerverzeichnis der Zweiten Gläubigerversammlung wird ausschließlich Anleihegläubigern zugänglich gemacht.

Jedem Anleihegläubiger wird auf Verlangen und gegen geeigneten Nachweis seiner Inhaberschaft von einer oder mehreren Schuldverschreibungen der Anleihe 2018/​2023 der Eyemaxx Real Estate AG in Gestalt eines in Textform (§ 126b BGB) erstellten besonderen Nachweises des depotführenden Instituts unverzüglich eine Kopie des Teilnehmerverzeichnisses übersandt.

Bitte wenden Sie sich für die Übersendung des Teilnehmerverzeichnisses der zweiten Gläubigerversammlung per Post, Fax oder E-Mail an die Emittentin:

Eyemaxx Real Estate AG
Anleihe 2018/​2023 – Zweite Gläubigerversammlung
Weichertstraße 5
63741 Aschaffenburg
Telefax: +49-6021 386 69 – 15
E-Mail: ir@eyemaxx.com

 

Aschaffenburg, im April 2021

Eyemaxx Real Estate AG

Anlage

Schreiben des Versammlungsleiters
vom 30. April 2021

Der Versammlungsleiter der Zweiten Gläubigerversammlung macht den Anleihegläubigern der von der

Eyemaxx Real Estate AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 11755, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg,
ausgegebenen EUR 55.000.000,00
verzinsliche Schuldverschreibung ISIN: DE000A2GSSP3 /​ WKN: A2GSSP fällig am 26.April 2023,

vom 29. April 2021 nach § 15 Abs. 2 S. 3 SchVG das Verzeichnis der teilnehmenden Gläubiger allen Gläubigern zugänglich.

Ausweislich des als Anlage beigefügten Teilnehmerverzeichnisses waren in der zweiten Gläubigerversammlung von 55.000 ausgegebenen Stück Schuldverschreibungen insgesamt 15.471 Stück mit genau so vielen Stimmen vertreten (entspricht einem Anteil von 28,1291 % der gesamten 55.000 ausstehenden Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000). Die vom Vorsitzenden bekanntgegebene Auszählung für die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2.1 ergab 15.321 Ja-Stimmen bei 150 Nein-Stimmen und zu Tagesordnungspunkt 2.2 ergab 14.931 Ja-Stimmen bei 540 Nein-Stimmen.

 

Gez. Versammlungsleiter

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