EWR Umwelttechnik GmbH-gute Idee aber gefährlich für die Miteigentümer?

Ein durchaus interessantes Angebot was wir dort per E-Mail in die Redaktion bekommen haben. Ein Angebot zu einem Investment, konzipiert von der EWR Umwelttechnik GmbH aus Trier. Für die Übersendung der E-Mail erst einmal recht herzlichen Dank. Hier der Inhalt der E-Mail, der gleichzeitig eine Pressemitteilung darstellt, also sicherlich öfter im Internet auftauchen wird.Die richtige Investitionsentscheidung kann viel zu einer positiven Entwicklung beitragen. Die Entwicklung in den Bereichen Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Wasserwirtschaft und Recycling war in den vergangenen Jahren enorm. Daher konzentriert sich die EWR Umwelttechnik GmbH auf genau diese Branchen. Umwelttechnologien sind ein junger, stark aufstrebender Industriezweig. EWR widmet sich dabei der Erforschung, der Entwicklung und der Produktion moderner Techniken, die dazu beitragen, natürliche Ressourcen optimal zu nutzen und Schadstoffe zu reduzieren.

Aktuell bietet EWR hierzu eine Kombination aus einer thermischen Reststoffverwertungsanlage zur Verölung von Kunststoffen und biogenen Abfällen mit anschließender Verstromung und Wärmegewinnung an. Eine Pilotanlage wird bereits im April auf den Malediven aufgebaut. Eine weitere soll kurzfristig in der Nähe von Kassel entstehen.

Die Kombination aus Reststoffverwertung und direkter Energie-Nutzung macht das Verfahren deshalb so interessant, weil das integrierte Blockheizkraftwerk durch die eigene Ölerzeugung autark betrieben wird. Anders als bei anderen thermischen Reststoffverwertungsanlagen ist man dabei nicht auf eine bestimmte Zufuhr angewiesen. Kunststoffe aller Art, Altreifen, Batterien und Biomasse – nahezu jede „Energiequelle“ kann für die Umwandlung genutzt werden. Somit erfüllt die Anlage – abgestimmt auf die Bedürfnisse des Nutzers – gleich zwei Voraussetzungen: die der Abfallentsorgung und der gleichzeitigen Gewinnung von Strom und Wärme. 

Beim aktuellen Angebot der EWR Umwelttechnik GmbH bekommen potenzielle Investoren einen Kurzläufer offeriert, der dem Grunde nach lediglich die erweiterte Investitionsphase abdeckt. Im Rahmen der Laufzeit von 4 ½ Jahren sollen Mieteinkünfte von ca. 7,86 % vor bzw. ca. 5,79 % nach Steuern pro Jahr bezogen auf die Investition erzielt werden. Es greift die für Besserverdienende günstige Abgeltungssteuer    

Rechtliche Grundlage der Investition ist der direkte Erwerb von Sachwerteigentum in Form von ideellen Miteigentumsanteilen. Das sogenannte Bruchteilseigentum oder Miteigentum nach Bruchteilen gilt im deutschen Zivilrecht als eigens definierte Form des Eigentums mehrerer an einer Sache. Die Eigentümer bilden eine Bruchteilsgemeinschaft. Diese vermietet die Anlage wiederum an die EWR, die während der Laufzeit des Mietvertrages mit ihrem gesamten Vermögen als Garant für die Erzielung der Mieteinnahmen zur Verfügung steht.

Um die Ansprüche der Investoren auf Mietzahlung abzusichern, verpflichtet sich die EWR im Mietvertrag, ihre künftigen Ansprüche gegen Dritte aus der Nutzung der jeweiligen Anlage anteilig in Höhe des jeweils quotalen Miteigentums an der Anlage abzutreten. Nach Ablauf des Mietvertrages kauft die EWR die Miteigentumsanteile zu einem bereits bei Vertragsabschluss festgelegten Preis zurück. Die Anlage wird  gegen Verlust und Mietausfall versichert.

„Wir sind sicher, mit diesem erprobten und technisch unkomplizierten Verfahren Meilensteine zu setzen, denn die Energieeffizienz dieses Konzeptes findet sich bei kaum einem anderen Kraftwerk dieser Art“, sagt Michael Hirth als Geschäftsführer von EWR. Aufgrund der Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten werden deshalb nicht nur in Deutschland weitere Standorte erschlossen, sondern auch auf den Malediven wurden der EWR bereits divers Anschlussprojekte von Inselgemeinden offeriert, die auf diesem Weg ihre Abfallprobleme lösen und gleichzeitig Energie und Trinkwasser erzeugen möchten.

Pressemitteilung Ende

Nun wollen wir uns das Investmentkonzept gerne einmal Anschauen. Bruchteilseigentum bedeutet eigentlich eine hohe Sicherheit für den Investierenden, aber es gibt dort auch Gefahren auf die sich der Bruchteilseigentümer dessen er sich bewusst sein sollte. In den Fachkommentaren heisst es dazu: Die Auflösung einer Bruchteilsgemeinschaft kann auf Antrag eines der Bruchteilseigentümer erfolgen, zu dem jeder der Eigentümer gemäß § 749 BGB berechtigt ist. Sollte eine tatsächliche Teilung nicht möglich sein, so kommt es gemäß § 753 BGB zu einer Versteigerung der betreffenden Sache mit anschließender Aufteilung des erzielten Erlöses. Auch kann ein Gläubiger die Auflösung einer Bruchteilsgemeinschaft verlangen, und zwar in jenen Fällen, in denen er Ansprüche gegenüber einem Bruchteilseigentümer besitzt: da Miteigentum der Pfändung und Zwangsvollstreckung unterliegt, können derartige Ansprüche geltend gemacht werden. Zu beachten ist allerdings, dass der entsprechende Pfändungsbeschluss auch an alle Miteigentümer der Bruchteilgemeinschaft zugestellt werden muss, da sie in diesem Fall als Drittschuldner angesehen werden.

Weiterhin ist in dem Angebot von einer Art „Rückkaufsgarantie“ die Rede  Zitat:Nach Ablauf des Mietvertrages kauft die EWR die Miteigentumsanteile zu einem bereits bei Vertragsabschluss festgelegten Preis zurück. Die Anlage wird  gegen Verlust und Mietausfall versichert“ Prima, aber mit der aktuellen im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz fällt das schwer auch als „sicher“ bezeichnen zu können. Funktioniert irgendwas nicht, dann kann sich die EWR dort auch durch eine „Entsorgung der Gesellschaft“ zurückziehen. Unterstellen wollen wir das sicher nicht, aber die Möglichkeit würde bestehen.

Mal ehrlich, wenn was schief geht, was wollen Sie dann mit einer solchen Anlage als „Bruchteilseigentümer. Sie müssten sich dann um Alles selber kümmern. Also interessantes Angebot, aber auch mit Punkten die Sie bedenken sollten.

Leave A Comment