Eventus eG- Beitrag von Rechtsanwalt Krause von KAP Rechtsanwälte Stuttgart

Mit dem Slogan „Vertrauen durch Qualität” machte die Eventus eG („Die Wohnungsgenossenschaft”) Werbung um Anlegergelder, doch wie weit es mit dem Vertrauen ist, zeigt nun die aktuelle Pressemitteilung der Genossenschaft. Auf der Internetseite der Eventus eG findet sich momentan ausschließlich eine Pressemitteilung der Gesellschaft.

Der Inhalt: Es hätten sich Anhaltspunkte ergeben, dass sich der Vorstandsvorsitzende und die Aufsichtsratsvorsitzende „pflichtwidrig verhalten haben”. Es sei bereits ein Arrest erwirkt worden, um Vermögen zu sichern und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen sowie die Staatsanwaltschaft Stuttgart seien eingeschaltet worden. Kein gutes Zeichen für Anleger. Die auf Anlegerschutz spezialisierte KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Büros in Stuttgart, München und Hamburg erläutert ihre Einschätzung.

„Die Sicherung von Vermögenswerten durch Arrest ist rechtlich grundsätzlich dann möglich, wenn befürchtet werden muss, dass diese Vermögenswerte andernfalls zur Seite geschafft und dem Zugriff von Gläubigern entzogen werden”, erklärt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Geschäftsführer der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. „In der Regel sind hierfür deutliche Anhaltspunkte erforderlich, damit ein Gericht einem solchen Arrest stattgibt. Für die Anleger kein gutes Zeichen”, so der Anwalt weiter.

Das geplante Mitgliedskapital der Eventus eG lag laut Prospekt bei Euro 100 Mio. Der Vertrieb startete erst Mitte 2016. „Dass nun schon die Pressemitteilung auf der Homepage präsentiert wird werten wir als äußerst schlechtes Zeichen” ergänzt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, ebenfalls Geschäftsführerin der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Versprechen „Ein Gewinn für alle”, das auf der ersten Seite des Anlageprospektes prangt, scheint sich in „ein Gewinn für Wenige” zu wandeln.

Anleger, die sich mit dieser Situation nicht abfinden wollen, sollten sich nach Meinung der Experten unverzüglich über die Chancen und Möglichkeiten informieren. „Neben einem möglichen (Mit-)Zugriff auf sichergestellte Vermögenswert, können Ansprüche aus unserer Sicht auch wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der Anlage geltend gemacht werden, denn auch bei einer Genossenschaftsbeteiligung bestehen erhebliche Risiken für den Anleger”, erläutert Rechtsanwältin Appelt die Vorgehensweise. Wurde die Anlage trotzdem als sicher oder gar zur Altersvorsorge geeignet empfohlen, können hieraus Ansprüche hergeleitet werden.

2 Comments

  1. Dorothee Zopp Donnerstag, 31.08.2017 at 13:53 - Reply

    Guten Tag,
    es wurde eine Interessengemeinschaft der Anleger der Eventus e.G. gegründet. Im Moment läuft der hauptsächliche Austausch über eine geschützte Facebokkgruppe aufgrund der Vertielung der Mitgleider in der gesamten BRD.
    Folgende Internetpräsenzen der Interessensgemeinschaft gibt es.
    1.) Die Webseite
    http://www.ig-eventus.de
    2.) geschütze Gruppen in Facebook und Xing
    Facebook https://www.facebook.com/groups/1742005949436139/
    Xing https://www.xing.com/communities/groups/interessengemeinschaft-der-anleger-der-eventus-eg-2230-1099340
    jeder vermeintlich geschädigter ob jetzt Anleger oder Käufer von Immobilien ist herzlichst willkommen. Kontaktaufnahme bitte unter ig.@ig-eventus.de
    Nur eine starke Gemeinschaft kann was erreichen.
    Ich würde mich freune wenn dies nicht nur hier als Kommentar freigeschafltet wird. Sondern man auch einen eigenen blog Artikel erstellen würde.
    Mit freundlichen Grüssen
    Dorothee Zopp
    Gründerin der Interessengemeinschafts der Anlger der Eventus e.G. und selbst Betroffene.

  2. Dorothee Zopp Donnerstag, 31.08.2017 at 12:44 - Reply

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    Kriminelles Verhalten bei der EVENTUS eG – Die Wohnungsgenossenschaft?
    Kriminelles Verhalten bei der EVENTUS eG – Die Wohnungsgenossenschaft?
    25. August 2017 Fonds (Blindpools), Wirtschaft 7 Kommentare

    Vertrauen durch Qualität, so hatte die EVENTUS eG – Die Wohnungsgenossenschaft um Mitglieder geworben. Dieses Vertrauen hat nach der Eigenveröffentlichung der Genossenschaft nun einen erheblichen Bruch erlitten: „In den letzten Tagen haben sich Anhaltspunkte ergeben, die darauf hindeuten, dass sich der Vorstandsvorsitzende und die Aufsichtsratsvorsitzende der Eventus eG pflichtwidrig verhalten haben. Unter Leitung des Vorstandsmitglieds Edwin Mailänder wird die Aufklärung betrieben. Dazu wurde eine namhafte Anwaltskanzlei mandatiert. Beim Landgericht Stuttgart wurde bereits ein Arrest erwirkt, um Vermögen zu sichern. Vorsorglich wurden die BaFin und die Staatsanwaltschaft unterrichtet. Es wird alles unternommen, um weiteren Schaden abzuwenden.“

    Dass sich die Anleger nun natürlich Gedanken um ihr Beteiligungskapital machen, ist verständlich. Diese Meldung wirft zahlreiche Fragen auf: Was genau ist geschehen? Wieviel Geld ist „verloren“? Sind die eigenen Anteile sicher? Und warum hat bisher keiner etwas bemerkt? Die Stellungnahme jedenfalls deutet auf nichts Gutes hin…

    Was aus der Meldung ebenfalls nicht hervorgeht, ist, ob der vor kurzem durchgeführte Wechsel im Vorstand ursächlich damit in Verbindung damit steht.
    Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: GnR 720089 Bekannt gemacht am: 10.08.2017 10:33 Uhr
    In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
    Veränderungen
    10.08.2017
    GnR 720089: EVENTUS eG – Die Wohnungsgenossenschaft, Stuttgart, Am Kochenhof 12, 70192 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: Mailänder, Edwin, Stuttgart, *27.11.1984. Nicht mehr Vorstand: Akarsu, Serkan, Memmingen, *26.09.1983.

    Hoffen wir, dass der der Schaden sich in Grenzen hält und der neu berufene Vorstand für schnelle Aufklärung sorgt und dies auch kommuniziert.
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    Amtsgericht Leipzig zum Thema „Mobilfunkvertrag“
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    7 Kommentare

    Dorothee Zopp 26. August 2017

    Es laufen mittlerweile Verfahren beim der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Landgericht Stuttgart. Ich bin gerade dabei eine Interessensgemeinschaft zu gründen. Eine Facebokk Gruppe ist schon gegründet worden https://www.facebook.com/groups/1742005949436139/ Eien Webseite wird nächste Woche eingerichtet sein. Bei Interesse darf man sich gerne bei mir melden.
    Die Lage ist ernst. Es kann sein das die Anleger Ihr Geld verlieren. Es ist auch die Frage ob Versäumnisse des zuständigen Prüfungsverbandes Vbw vorliegen. Herr Rechtsanwalt Eser hat ebenfalls eine Interessengemeinschaft gegründet. Die Problematik ist gerade das keine genauen Informationen vorliegen und sowohl die Eventus als auch der Verband nur blockt und versucht unangenhme Fragesteller stillzulegen.
    Antworten
    Dieter Klebs 28. August 2017

    Sehr geehrte Frau Zopp,

    bitte nehmen Sie mich in die angedachte Interessengemeinschaft auf.

    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    D. Klebs
    Antworten
    Dorothee Zopp 28. August 2017

    Sehr geehrter Herr Klebs, die Interessengemeinschaft beginnt sich gerade zu gründne über die Facebookgruppe stellen Sie bitte einen Aufnahmeantrag und begründne Sie diesen dann lasse ich zu. ein anderes vorgehen ist leider im Moment noch nicht möglich.
    Antworten
    ZMF 28. August 2017

    Wir sind dabei,
    diesen rücksichtslosen Betrügern muss auf jeden Fall das Handwerk gelegt werden.
    Wer sich hinter einer Genossenschaft versteckt um einen Selbstbedienungsladen zu schaffen und damit sogar Kindern ihre Ausbildungsfinanzierung stiehlt ist ein skrupelloser Verbrecher und gehört definitiv hinter Gitter.
    Antworten
    karl.faktor 28. August 2017

    Unfassbar wie hier die zuständigen Prüfungsorganisationen geschlafen haben oder fürs schlafen …. was bekamen?
    z.b. das Aufsichtsrat und Vorstand einer Familie angehören.
    Wenn man bedenkt was es eigentlich heißt eine Genossenschaft zu unterhalten und wie unwahrscheinlich der eingetroffene Fall hätte sein dürfen – hier ein kleiner Auszug :

    “ Die eingetragene Genossenschaft wird durch 2 Kontrollorgane kontrolliert und überwacht, was allen Beteiligten mehr Sicherheit einbringt, als in anderen Firmenkonstellationen. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung, Buchungen und alle Geschäftsvorfälle des Vorstandes. Es finden hierzu regelmäßig Sitzungen statt, in denen transparent wird, welche Geschäfte gerade von Seiten des Vorstandes eingeleitet und umgesetzt wurden oder noch werden. Natürlich geht es um viel Geld, denn die der Genossenschaft angeschlossenen Mitglieder zahlen Geld ein, zum Teil auch in monatlichen Raten, die nur dem Gemeinschaftswohl zweckgebunden verwendet werden dürfen. Der Zweck ist die Schaffung von finanziellen Mehrwerten und Vorteilverschaffung in anderen Bereichen des Bedarfes der Mitglieder. Es dürfen also nur jene Projekte betreut und finanziert werden, die zur Erfüllung der Interessen der Gemeinschaft messbar und nachhaltig den Führungsorgangen dienlich erscheinen.
    Prüfungsverband stellt sicher:
    Über dem hinaus überwacht der Prüfungsverband die Regularien der Genossenschaft. Das bedeutet, dass das, was der Aufsichtsrat prüft, von unabhängiger Seite nochmals geprüft wird. Der Prüfungsverband kann wie eine Stabstelle des Staates im entferntesten gesehen werden und muss jährlich dem Registergericht, bei der die Genossenschaft eingetragen ist, einen Prüfungsbericht einreichen, worin erklärt wird, dass die Genossenschaft ordentlich geführt und verwaltet wird. Es wird so deutlich, dass das öffentliche Interesse der Mitglieder gewahrt ist. Wer also meint, man könnte tun und lassen, was man wollte, der irrt sich. Denn hier muss alles passen. ………“
    Antworten
    ZMF 28. August 2017

    Wir sind dabei,
    diesen rücksichtslosen Betrügern muss auf jeden Fall das Handwerk gelegt werden.
    Wer sich hinter einer Genossenschaft versteckt um einen Selbstbedienungsladen zu schaffen und damit sogar Kindern ihre Ausbildungsfinanzierung stiehlt ist ein skrupelloser Verbrecher und gehört definitiv hinter Gitter.
    Antworten
    Dorothee Zopp 30. August 2017

    Guten Tag,
    es wurde eine Interessengemeinschaft der Anleger der Eventus e.G. gegründet. Im Moment läuft der hauptsächliche Austausch über eine geschützte Facebokkgruppe aufgrund der Vertielung der Mitgleider in der gesamten BRD.
    Folgende Internetpräsenzen der Interessensgemeinschaft gibt es.
    1.) Die Webseite
    http://www.ig-eventus.de
    2.) geschütze Gruppen in Facebook und Xing
    Facebook https://www.facebook.com/groups/1742005949436139/
    Xing https://www.xing.com/communities/groups/interessengemeinschaft-der-anleger-der-eventus-eg-2230-1099340
    jeder vermeintlich geschädigter ob jetzt Anleger oder Käufer von Immobilien ist herzlichst willkommen. Kontaktaufnahme bitte unter ig.@ig-eventus.de
    Nur eine starke Gemeinschaft kann was erreichen.
    Ich würde mich freune wenn dies nicht nur hier als Kommentar freigeschafltet wird. Sondern man auch einen eigenen blog Artikel erstellen würde.
    Mit freundlichen Grüssen
    Dorothee Zopp
    Gründerin der Interessengemeinschafts der Anlger der Eventus e.G. und selbst Betroffene.

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