Evaluierungsbericht zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorgelegt

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht Bericht zur Evaluierung des NetzDG

Das Kabinett hat heute den von der Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht vorgelegten Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken beschlossen. Gemäß der Gesetzesbegründung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vom 1. September 2017 soll das Gesetz spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten (bis zum 1. Oktober 2020) evaluiert werden und der Deutsche Bundestag über die Ergebnisse der Evaluierung informiert werden.

Die Erkenntnisse des Berichts beruhen auf einem unabhängigen juristischen Gutachten, den Erkenntnissen des Bundesamts für Justiz (BfJ), den von den Anbietern veröffentlichten Transparenzberichten bis zum zweiten Halbjahr 2019 und der Erfüllungsaufwandsmessung des Statistischen Bundesamts. Der Evaluierungsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass die mit dem NetzDG verfolgten Ziele in erheblichem Umfang erreicht wurden und Verbesserungsbedarf nur in Einzelpunkten besteht.

Bundesministerin Christine Lambrecht erklärt:

„Mit der Einführung des NetzDG haben wir dafür gesorgt, dass Hass und Hetze im Netz konsequenter und effektiver begegnet wird. Der nun vorgelegte Evaluierungsbericht zeigt: Das NetzDG wirkt! Wir sehen deutliche Verbesserungen beim Umgang der sozialen Netzwerke mit Nutzerbeschwerden über strafbare Inhalte. Gleichzeitig haben wir keine Anhaltspunkte für unerwünschte Nebenwirkungen wie Overblocking. Auch können wir über die öffentlichen Transparenzberichte der sozialen Netzwerke etwa die Löschpraxis besser nachvollziehen und bei Verstößen Bußgelder verhängen.

Der Evaluierungsbericht zeigt aber auch, dass es noch Verbesserungsbedarf gibt. Mit meinem Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität sowie dem Gesetzentwurf zur Änderung des NetzDG sind wir hier bereits tätig geworden: Die sozialen Netzwerke müssen künftig Androhungen mit schwersten Verbrechen wie Mord oder Vergewaltigung nicht mehr nur löschen, sondern an das Bundeskriminalamt melden.

Außerdem werden wir die Nutzerrechte erheblich stärken: Nutzerinnen und Nutzer bekommen künftig geeignete Mittel an die Hand, um die Entscheidung von Netzwerken, ein Posting zu löschen oder beizubehalten, überprüfen zu lassen. Zudem wird es über vereinfachte und leichter auffindbare Meldewege sehr viel leichter sein, Hass-Postings zu melden.“

Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Berichts im Einzelnen:

  • Durch das NetzDG ist eine deutliche Verbesserung des Beschwerdemanagements und der öffentlichen Rechenschaft der Anbieter sozialer Netzwerke im Umgang mit nach NetzDG rechtswidrigen Inhalten zu verzeichnen.
  • Für das Auftreten eines sog. Overblocking gibt es bislang keine Hinweise. Das Thema ist aber weiterhin ernst zu nehmen und zu beobachten. Anreize und Risiken für systematische Fehlentscheidungen sollten durch den Ausbau von Sicherungsmechanismen, insbes. durch die Möglichkeit, die ursprüngliche Entscheidung durch den Diensteanbieter überprüfen zu lassen, weiter minimiert werden.
  • Insgesamt wird durch die Evaluierung verdeutlicht, dass nur ein geringer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Dieser betrifft die Fortentwicklung bestehender Regelungen etwa zur nutzerfreundlicheren Gestaltung der Meldewege, der Erweiterung der Kompetenzen des Bundesamts für Justiz (BfJ) und leichter Anpassungen und Klarstellungen beim inländischen Zustellungsbevollmächtigten und der empfangsberechtigten Person.
  • Dieser Handlungsbedarf wird im Wesentlichen durch die Klarstellungen und Erweiterungen im bereits verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität und dem Gesetzentwurf zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes abgedeckt, der sich derzeit im parlamentarisch Verfahren befindet.

Der Bericht wurde dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

Den Evaluierungsbericht zum NetzDG finden Sie hier.

 

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