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Europay Factoring GmbH: Maßnahme der Bafin

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Die BaFin hat mit Bescheid vom 17.04.2015 die Erlaubnis der Europay Factoring GmbH, Ditzingen, zum Erbringen des Factorings und des Finanzierungsleasings i.S.d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 und 10 KWG aufgehoben. Die Europay Factoring GmbH hat nachhaltig gegen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes und die zur Durchführung dieses Gesetzes erlassene Anzeigenverordnung verstoßen. Rechtsgrundlage für die Erlaubnisaufhebung ist § 35 Abs. 2 Nr. 6 KWG sowie § 35 Abs. 2 Nr. 3 KWG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 und 4 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b des Kreditwesengesetzes.

Der Bescheid ist seit dem 09.02.2016 bestandskräftig.

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