EuGH

Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen.

Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylwerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen, urteilten die Luxemburger Richter heute.

Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten eine Umverteilung von Asylbewerbern aus Italien und Griechenland innerhalb der EU beschlossen.

Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich allerdings beharrlich, den Beschluss umzusetzen – obwohl der EuGH dessen Rechtmäßigkeit in einem späteren Urteil bestätigte. Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht überwacht, klagte deshalb gegen die drei Länder.

Ein Strafmaß benannte der EuGH noch nicht. Dazu müsste die EU-Kommission das Gericht erneut anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen. Dabei werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes.

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