Der EuGH hat gesprochen – und in vielen Kanzleien dürfte heute dezent der Champagner kaltgestellt werden.
Denn das Urteil zu verlorenen Einsätzen bei unerlaubtem Online-Glücksspiel bedeutet vor allem eines:
Für Spieler möglicherweise Hoffnung auf Rückzahlung – für Anwälte ziemlich sicher ein neues Geschäftsmodell mit Dauerlaufzeit.
Wer zwischen 2019 und 2021 bei Online-Casinos ohne deutsche Lizenz Geld verzockt hat, könnte es nun womöglich zurückfordern.
Klingt nach Verbraucherschutz.
Ist es vielleicht auch.
Aber es klingt eben auch nach:
- Massenklagen
- Erfolgshonorare
- Prozessfinanzierer
- Abtretungsmodelle
- und einer ganz neuen Welle von Werbeslogans à la
„Sie haben online Geld verspielt? Wir holen es zurück!“
Mit anderen Worten:
Aus dem virtuellen Spielautomaten wird jetzt der analoge Gebührenautomat.
Für die Spieler heißt es vielleicht:
„Verloren ist nicht verloren.“
Für manche Kanzleien heißt es eher:
„Jackpot – diesmal ohne Risiko am grünen Tisch.“
Denn wenn tausende Betroffene plötzlich Rückforderungen geltend machen können, dann rollt nicht nur juristisch eine Welle an – sondern auch wirtschaftlich.
Und während die einen damals am Handy auf Freispiele gehofft haben, hoffen heute andere auf etwas ganz anderes:
den nächsten Mandanten.
Kurz gesagt:
Der EuGH stärkt die Spieler – und eröffnet ganz nebenbei wohl eine äußerst lukrative Einnahmequelle für Anwälte.
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