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„Escher hilft GmbH“- Insolvenzeröffnung

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der „Escher hilft GmbH“, Töpferstraße 2, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 34396
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Escher, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Hannig

– wurde am 15.09.2016 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Andreas Hiecke, Maxstraße 15, 01067 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 27214 81 Telefax: 0351 27214 99 Email geschäftlich: ahiecke@profpannen.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 01.11.2016 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO

die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

eine Unterhaltsgewährung an die Schuldnerin aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO

die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO

ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 13.12.2016, 10:00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 13.12.2016, 10:00 Uhr

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

531 IN 1406/16 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 15.09.2016

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