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Epstein Veröffentlichung zu Donald Trump

geralt (CC0), Pixabay
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Das U.S. Department of Justice hat am 23. Dezember 2025 eine weitere umfangreiche Tranche von Unterlagen aus dem Ermittlungsbestand zu Jeffrey Epstein veröffentlicht. Die neuen Dokumente umfassen Zehntausende Seiten sowie zahlreiche Videoaufnahmen, sind jedoch in weiten Teilen geschwärzt, um Opfer zu schützen und laufende rechtliche Bewertungen nicht zu gefährden.

In den freigegebenen Akten finden sich mehrere Bezüge zu Präsident Donald Trump. Das Justizministerium betonte zugleich ausdrücklich, dass die Unterlagen auch „unwahre und sensationsgetriebene Behauptungen“ enthielten, insbesondere aus der Zeit vor der Präsidentschaftswahl 2020. Diese Vorwürfe seien unbegründet und falsch. Trump ist im Zusammenhang mit Epstein nicht angeklagt worden.

Ein zentrales Dokument ist ein detaillierter Bericht zu Epsteins Tod in einem New Yorker Gefängnis im Jahr 2019, der weiterhin als Suizid eingestuft wird. Zudem wurden E-Mails veröffentlicht, in denen es heißt, Trump sei häufiger mit Epsteins Privatjet geflogen als bislang öffentlich bekannt. Nach diesen Unterlagen soll Trump zwischen 1993 und 1996 auf mindestens acht Flügen als Passagier gelistet gewesen sein; teilweise reisten auch Familienangehörige mit. Das Justizministerium weist darauf hin, dass Reisen oder soziale Kontakte keine strafrechtlichen Vorwürfe begründen.

Die Akten enthalten außerdem Hinweise auf mögliche Mitwisser oder Mitbeteiligte („co-conspirators“), deren Identitäten jedoch weitgehend unklar bleiben. Genannt werden in internen Vermerken unter anderem Ghislaine Maxwell, die inzwischen rechtskräftig verurteilt ist, sowie der frühere Epstein-Vertraute Jean-Luc Brunel. Der FBI-Direktor erklärte zuletzt vor dem Senat, es gebe keine belastbaren Hinweise auf weitere strafrechtlich verfolgbare Netzwerke über Epstein hinaus.

Weitere Dokumente schildern erhebliche organisatorische Probleme bei der Auswertung von Beweismaterial, darunter Millionen unstrukturierter Dateien von beschlagnahmten Datenträgern. Auch Berichte über mögliche Zeugenbeeinflussung, frühere Ermittlungen in Florida und psychologische Einschätzungen zu Epsteins Verhalten in Haft wurden veröffentlicht.

Die Freigabe der Akten erfolgt schrittweise auf Grundlage eines neuen Transparenzgesetzes, das der Kongress beschlossen und Trump unterzeichnet hatte. Das Justizministerium kündigte an, weitere Unterlagen nach sorgfältiger Prüfung zu veröffentlichen, um Opfer zu schützen und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Trump selbst bezeichnete die Veröffentlichung von Fotos und Namen ohne strafrechtliche Vorwürfe als „schrecklich“ und warf politischen Gegnern vor, das Thema zu instrumentalisieren. Neben Trump tauchen in den Akten zahlreiche weitere prominente Namen auf, ohne dass daraus automatisch strafrechtliche Konsequenzen folgen.

Fazit: Die neuen Epstein-Akten liefern zusätzliche Details und nähren politische Debatten, enthalten aber nach Angaben des Justizministeriums auch unbelegte Behauptungen. Strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen Trump ergeben sich daraus bislang nicht.

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