Ensopella AG – Anfechtungsklage

Ensopella AG

Hamburg

Amtsgericht Hamburg, HRB 153840

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse
der ordentlichen Hauptversammlung 2020

Gemäß § 246 Abs. 4 S. 1 und § 249 Abs. 1 S. 1 AktG geben wir bekannt, dass mehrere Aktionäre gegen die auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Ensopella AG vom 15.09.2020 gefassten Beschlüsse über die Erhöhung des (herabgesetzten) Grundkapitals der Ensopella AG von EUR 50.000 um EUR 27.250.000 auf EUR 27.300.000 gegen Sacheinlage ohne Prüfung nach Maßgabe von §§ 183, 183a AktG durch Ausgabe von insgesamt 27.250.000 neuen (Stammstück- sowie Vorzugs-)Aktien im Gesamtausgabebetrag von EUR 31.000.000 unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts sowie entsprechende Anpassung der Satzung (TOP 9) und über die Zustimmung zum Entwurf eines Nachgründungsvertrages zwischen der Alecto Limited, Dubai (VAE), und über (i) die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 in Höhe von EUR 13.650.000, (ii) entsprechende Anpassung der Satzung und (iii) Ermächtigung zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Ensopella AG (TOP 10) sowie über die Verpflichtung zur Erbringung der Sacheinlage im Rahmen der unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung I gegen Sacheinlage (TOP 11) und über die Erhöhung des (erhöhten) Grundkapitals der Ensopella AG von EUR 27.300.000 um bis zu EUR 1.980.000 auf bis zu EUR 29.280.000 gegen Bareinlage gegen Ausgabe von bis zu 1.980.000 neuen Vorzugsaktien im Gesamtausgabebetrag von bis zu EUR 7.920.000 sowie entsprechende Anpassung der Satzung (TOP 12) Anfechtungsklage, hilfsweise Beschlussfeststellungsklage und äußerst hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben haben. Zwei Klagen sind beim LG Hamburg unter dem Aktenzeichen 418 HKO 105/20 und 418 HKO 106/20 rechtshängig.

 

Hamburg im November 2020

Der Vorstand

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