eno energy GmbH & Co. Roes KG-kein überzeugender Leistungsnachweis

Bilanzen sind das Spiegelbild für geleistete Arbeit eines Unternehmers bzw. Unternehmens. Schwarz auf Weiß kann man hier nachlesen, was Unternehmen und Unternehmer in den Bilanzjahren für die Anleger geleistet haben. Nicht viel ist das hier, wenn man sich diese Bilanz des Unternehmens eno energy GmbH & Co. Roes KG anschaut.

eno energy GmbH & Co. Roes KG

Rerik

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ

AKTIVA

Euro

31.12.2016
Euro

Euro

31.12.2015
Euro

A. Anlagevermögen

6.240.885,00

7.069.051,00

I. Sachanlagen

6.240.885,00

7.047.349,00

B. Umlaufvermögen

547.474,36

650.288,29

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

244.014,94

265.940,62

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

303.459,42

384.347,67

C. Rechnungsabgrenzungsposten

176.514,27

204.212,79

D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommaditisten

842.860,60

600.715,41

Summe Aktiva

7.807.734,23

8.524.267,49

PASSIVA

Euro

31.12.2016
Euro

Euro

31.12.2015
Euro

A. Rückstellungen

11.863,36

85.104,54

B. Verbindlichkeiten

7.694.870,87

8.439.162,95

Summe Passiva

7.807.734,23

8.524.267,49

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden gemäß § 274a HGB, § 276 HGB sowie § 288 HGB in Anspruch genommen.

Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Die Bewertung wird – trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung – weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die Geschäftsführung schätzt ein, dass eine positive Fortführungsprognose besteht.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungs­kosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der plan­mäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegen­standes.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durch­schnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Im Zusammenhang mit dem Übergang auf die durch das BilMoG geänderten Rechnungslegungs­vorschriften ist der aufgelöste Sonderposten mit Rücklageanteil als Gewinnrücklage direkt unter dem Posten „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten“ ausgewiesen.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden.

Der Ausweis der anderen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2016 unter dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten.

Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Bilanzverlust

Verlustvortrag zum 01.01.2016 2.822.082,80 Euro
Jahresfehlbetrag 2016 242.113,70 Euro
Bilanzverlust zum 31.12.2016 3.064.196,50 Euro
-davon durch Eigenkapital gedeckt 2.221.465,00 Euro
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten 842.860,60 Euro
-davon Privatsteuern Teilhafter 129,10 Euro

Verbindlichkeiten

Stand 31.12.2015

T€

Restlauf-zeit

bis 1 Jahr
T€

Restlauf-zeit

1 bis 5 Jahre T€

Restlauf-zeit

über 5 Jahre T€

1.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

5.133.0

786,1

2.358,3

1.988,6

2.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

90.7

90.7

0,0

0,0

3.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

361,3

361,3

0,0

0,0

4.

Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten (Genussrecht)

2.106,0

0,0

2.106,0

0,0

5.

Sonstige Verbindlichkeiten

3,9

3,9

0,0

0,0

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und sonstigen Leistungen in Höhe von TEUR 8,3 sowie Verbindlichkeiten aus einem Verrechnungskonto in Höhe von TEUR 353,0.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 5.133,0 durch Grundpfand­rechte besichert.

Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB vor.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die eno energy Beteiligungs GmbH, Rerik, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Porm, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Persönlich haftender Gesellschafter

Persönlich haftende Gesellschafterin der eno energy GmbH & Co. Roes KG ist die eno energy Beteiligungs GmbH, Rerik, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag von EUR -242.113,70 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Rerik, den 14. Juli 2017

gez. Karsten Porm

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. Juli 2017

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