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Energiekonzepte Deutschland GmbH unsere Gespräche

RyanMcGuire (CC0), Pixabay
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Natürlich ist das Thema Energiekonzepte Deutschland GmbH und der Vertrieb FE Promotion auch weiterhin ein aktuelles Thema. Nun haben wir weitere Hinweise auf „Ärger mit der EKD Solar“ bekommen. Nach Angaben dieser Kunden waren ihre Beschwerden bei EKD Solar bis heute nicht erfolgreich.

Natürlich können wir dann auch „Ärger und Frust“ dieser Gesprächspartner verstehen und nachvollzeihen, aber wir stellen dann im Gespräch immer wieder fest, dass hier nur noch ein Rechtsanwalt helfen kann, denn der betroffene Kunde sagt, „können sie mir helfen, ich komme nicht weiter“. Juristisch dürfen wir das ganz klar nicht, also bleibt nur der Verweis, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Da schauen wir, bei einer Empfehlung von unserer Seite, natürlich immer darauf, dass wir dort jemanden als Gesprächspartner empfehlen können, der sich mit der Materie auskennt, heißt, der Kunde muss nicht lange erklären, worum es geht, sondern der Rechtsanwalt weiß sofort bei der Problemschilderung, worum es geht und was getan werden muss.

Genau das tun wir im Moment, und natürlich auch weiterhin über das Unternehmen dann berichten, wenn es einen konkreten Anlass dazu gibt. Wir werden nun auch genau beobachten, wie die Kommunikation auf Trustpilot mit den Kunden weiterläuft und wie das Unternehmen EKD die Beschwerden abarbeitet.

Ich bin mir sicher, sollte das nur ein Spruch gewesen sein, dass sich genau diese Kunden dann erneut auf Trustpilot äußern werden. Wir gehen aber im Moment davon aus, dass es hier echte Verbesserungen im Kundenbeschwerdemanagement geben wird.

Wir streiten uns derzeit mit dem Unternehmen vor Gericht, haben in der Sache sogar eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Kammer des Landgerichtes Leipzig auf den Weg gebracht. Unserer Meinung nach hat die Kammer auf eklatante Art und Weise geltendes Recht verletzt. Das nehmen wir auch hier natürlich nicht hin.

Es ist übrigens unsere erste Verfassungsbeschwerde, die wir gegen eine Kammer eines Landgerichtes aus Deutschland einreichen, bisher waren alle Gerichte in ihrem Vorgehen völlig korrekt.

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