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Endlich ein weiterer wichtiger Schritt den die Bundesregierung gehen will im Sinne des Kleinanlegerschutzes

Devanath / Pixabay
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Auslöser für die verschärften Bestimmungen, die man nun erlassen will, haben ihre Ursache in der Pleite des Unternehmens P&R Container. Hier wurden fast 40.000 Anleger geschädigt. „Wir wollen den Sumpf am grauen Kapitalmarkt damit weiter austrocknen“, sagte Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen am Donnerstag in Berlin.

Billen war einst Chef der deutschen Verbraucherzentralen, bevor er in das Bundesministerium der Justiz, als oberster Verbraucherschützer, gewechselt ist. Billen weiß also, worüber er redet.

Anlageobjekte wie Immobilien oder Energieprojekte, bei denen im Verkaufsprospekt nur sehr allgemeine Angaben auftauchen – sogenannte „Blindpool-Konstruktionen“ – sollen Privatanlegern künftig gar nicht mehr angeboten werden dürfen.
Bei diesen Konstruktionen erhalten die Anleger laut Finanzstaatssekretär Jörg Kukies kein detailliertes Bild eines Geschäftsmodells – und können daher nur schlecht abschätzen, mit welcher Wahrscheinlichkeit die versprochene Rendite erzielt werden kann.
Unvollständige Verkaufsprospekte, bei denen einzelne Bedingungen wie etwa die Höhe der Zinszahlungen zunächst fehlen, sind seit Mitte Juli bereits verboten.
Was uns fehlt bei den ganzen Maßnahmen, ist das Verbot der Werbung im Bereich Crowdinvesting mit Pseudo Sicherheiten, die im Endeffekt dann nur werbliche Sicherheiten darstellen.
Hier gibt es aus unserer Sicht einen ganz klaren Nachholbedarf von Seiten des Gesetzgebers. Vor allem das Unternehmen EXPORO sehen wir hier als bedeutendes „negativ auffallendes Unternehmen“ an.
Auch das Unternehmen ADCADA und seine Werbung für das Angebot ihrer Kapitalanlagen sehen wir dann in diesem Context sehr kritisch. Hier wird mit einer Sicherheit über eine Absicherung auf eine Immobilie geworben. Ob das dann wirklich eine Sicherheit ist, daran haben wir große Bedenken. Warum? Das haben wir in Artikeln zum Unternehmen ADCADA aus Bentwisch mehrfach berichtet.

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