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Ende des ewigen Widerrufsrechtes bei Immobiliendarlehen

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Bei einem Verbraucherimmobiliendarlehen gilt derzeit noch ein „ewiges“ Widerrufsrecht. Das soll und wird sich wohl in naher Zukunft
ändern. Im Rahmen der Umsetzung der europäischen „Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ in deutsches Recht soll das Widerrufsrecht auch für Verbraucherimmobiliendarlehen generell nach 1 Jahr und 14 Tagen, unabhängig von einer Belehrung, erlöschen. Die Umsetzung der Richtlinie soll bis März 2016 erfolgen und auch für Altverträge gelten. Wer sich mit dem Gedanken befasst, ein gefördertes Immobiliendarlehen oder ein Verbraucherimmobiliendarlehen zu widerrufen sollte kurzfristig handeln.

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