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QuinceCreative (CC0), Pixabay

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute sein Urteil verkündet, dass Russland aufgrund unzureichender Ermittlungen im Zusammenhang mit der Vergiftung des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny im Jahr 2020 schuldig ist. Das Gericht in Straßburg bemängelte, dass ein politisches Motiv für den Mordversuch und eine mögliche Beteiligung staatlicher Agenten nicht ausreichend untersucht wurden.

Alexej Nawalny, einer der prominentesten Kritiker von Präsident Wladimir Putin, wurde im Sommer 2020 während einer Reise nach Sibirien mit dem Nervenkampfstoff Nowitschok vergiftet. Er überlebte nur knapp.

Nawalny beschuldigt den russischen Inlandsgeheimdienst FSB, für die Vergiftung verantwortlich zu sein, während die Behörden dies abstreiten. Trotz drohender Verhaftung kehrte er nach einer Behandlung in Deutschland nach Russland zurück.

Tatsächlich wurde er daraufhin verhaftet und befindet sich derzeit in einem russischen Straflager, wo er eine neunjährige Haftstrafe verbüßt. Davon hat er bereits zwei Jahre abgesessen. Nun drohen ihm zusätzlich weitere 30 Jahre Haft in einem neuen Prozess.

Der EGMR fällte einstimmig das Urteil, dass Nawalny in seinem Recht auf Leben gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wurde. Die Ermittlungen der russischen Behörden wurden als unzureichend eingestuft, und Nawalnys Recht auf Beteiligung am Verfahren wurde nicht gewährleistet.

Als Konsequenz wurde Russland dazu verurteilt, 40.000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Präsident Putin hat jedoch bereits angekündigt, dass er Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr anerkennen werde. Aufgrund des Angriffskrieges gegen die Ukraine wurde Russland zudem aus dem Europarat ausgeschlossen.

Somit ist Russland nun auch kein Mitglied mehr der Europäischen Menschenrechtskonvention, für deren Einhaltung der Gerichtshof zuständig ist. Dennoch sind am Gerichtshof für Menschenrechte noch mehrere tausend Klagen gegen Russland anhängig. Es ist wichtig anzumerken, dass der Europarat, die Menschenrechtskonvention und der Gerichtshof unabhängig von der Europäischen Union sind.

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