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EKON Office Solutions GmbH – GF Altintas Oktay – Irritationen um das Insolvengericht Charlottenburg

geralt (CC0), Pixabay
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Noch am 15.01.2021 konnte man veröffentlicht durch das Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36e IN 5649/20 lesen, dass es ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EKON Office Solutions GmbH, Fischerstraße 29, 13597 Berlin AG Charlottenburg, HRB 179406, vertreten durch den  Geschäftsführer Altintas Oktay gab.

Es wurde am 14.01.2021 um 16:00 Uhr Martin Herrmann, Fasanenstraße 77, 10623 Berlin, zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Beschluss lag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Zudem wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Am 28.01.2021 wurde dann dass Nachfolgende veröffentlicht:

Nachdem die antragstellende Gläubigerin die Hauptsache für erledigt erklärt hat, werden die mit Beschluss vom 14.01.2021 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO aufgehoben.

Die Ekon Office Solutions lies uns nunmehr abmahnend mitteilen, dass der (bis heute online frei zugängliche und abrufbare) gerichtliche Beschluss nicht vorhanden ist. Nun, wir konnten ihn finden.

1 Komment

  • Zuerst wird man angerufen und in ein langes Gespräch verwickelt, in dem (nachdem man einen Kauf verweigert) die Dame einen Termin für eine erneute Kontaktaufnahme vorschlägt – sie fragt, wann man wieder Bedarf zu haben schätzt. Dann fragt sie, ob sie zur Sicherheit einen Datenabgleich vornehmen kann (Firmenname, Straße usw.) und ob sie das Gespräch ab dann aufnehmen darf. Nachdem man (wie sich im Nachhinein feststellt völlig naiv) ein okay gibt, redet sie auf einmal von einem Auftrag und von einer Auftragsbestätigung, die per Email zugeschickt wird, bedankt sich für das angenehme Gespräch UND FÜR DEN AUFTRAG und wünscht einen schönen Tag. Nun kommt eine Auftragsbestätigung per Email (Auftragswert 700 € für 4 schwarz weiß Tonner!). Meldet man, dass es sich um einen Irrtum handelt, da man ja nichts bestellt hat, reagiert Ekon sofort mit einer wahrscheinlich inzwischen schon schablonierten Antwort unter dem Motto „Der Gesetzgeber räumt Geschäftskunden bei einer Bestellung weder ein Stornierungs- noch ein Rückgaberecht ein“ + es wird ein Mitschnitt des Telefongesprächs per Email zugeschickt, in dem man seinen Firmennamen, Firmenanschrift usw. und den Auftrag bestätigt – weil das Gespräch eben so vom geschulten Personal geführt worden ist, dass man ganz unbewußt wofür ein JA sagt… Irre!

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