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einfachGold: Reinhard Fuchs scheidet als Geschäftsführer aus

ChristopherPluta (CC0), Pixabay
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Bei der einfachGold Edelmetallhandels- und Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg hat es Veränderungen in der Unternehmensführung und bei den Beteiligungsverhältnissen gegeben. Nach einer am 7. Juli 2026 veröffentlichten Handelsregisterbekanntmachung ist Reinhard Fuchs nicht mehr Geschäftsführer des Unternehmens.

Der Eintrag wurde beim Amtsgericht Hamburg vorgenommen. Fuchs, Jahrgang 1956 und wohnhaft in Kulmbach, wird in der Bekanntmachung ausdrücklich als ausgeschiedener Geschäftsführer genannt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht nicht hervor, wer die Geschäftsführung künftig übernimmt oder ob bereits ein Nachfolger bestellt wurde.

Parallel dazu wurde eine neue Gesellschafterliste für die einfachGold Edelmetallhandels- und Vertriebsgesellschaft mbH eingereicht. Grundlage der Veränderung war eine Abtretung von Geschäftsanteilen am 30. Juni 2026.

Nach der aktualisierten Liste hält Reinhard Scherm aus Stadtsteinach nun sämtliche Anteile an der Gesellschaft. Das Stammkapital beträgt insgesamt 25.000 Euro und ist in 25.000 Geschäftsanteile mit einem Nennwert von jeweils einem Euro aufgeteilt.

Die Anteile sind in zwei Blöcke zu jeweils 12.500 Geschäftsanteilen gegliedert. Beide Anteilspakete werden Reinhard Scherm zugerechnet. Seine Gesamtbeteiligung an der Gesellschaft beträgt damit 100 Prozent.

Die Änderungen wurden notariell dokumentiert und Anfang Juli 2026 beglaubigt. Der Notar bestätigte, dass die überarbeitete Gesellschafterliste den Veränderungen entspricht, die sich aus der Anteilsabtretung vom 30. Juni ergeben. Die übrigen Angaben sollen mit der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen Liste übereinstimmen.

Damit konzentriert sich die Eigentümerstruktur der einfachGold Edelmetallhandels- und Vertriebsgesellschaft mbH vollständig auf Reinhard Scherm, während Reinhard Fuchs aus der Geschäftsführung ausgeschieden ist.

Die Handelsregisterbekanntmachung gibt den Stand zum Zeitpunkt der Eintragung wieder. Spätere Veränderungen bei Geschäftsführung oder Beteiligungsverhältnissen sind dadurch nicht ausgeschlossen. Für eine aktuelle rechtliche Bewertung sind die jeweils jüngsten Eintragungen und Dokumente des Handelsregisters maßgeblich.

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