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EEV AG – Meinung von Dr. Finke, Rechtsanwalt: Möglichkeiten für nachrangige Gläubiger

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Rechtsanwalt Dr. Jan Finke – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht schreibt in einem Fachartikel:

„Das Amtsgericht Meppen hat für den 13. April 2016 eine Gläubigerversammlung anberaumt. Am 10. Februar 2016 eröffnete das Amtsgericht Meppen das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG (Az.: 9 IN 213/15). Anleger sollen ihre Forderungen bis zum 21. März beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Der zuständige Insolvenzverwalter teilte am 17.12.2015 mit, dass die „nicht nachrangigen“ Forderungen im ersten Quartal 2016 in die Insolvenztabelle mit aufgenommen werden. Anleger mit Nachrangdarlehen haben weiterhin einen berechtigten Anspruch in die Insolvenztabelle mit aufgenommen zu werden. Es könnten nämlich neben den vertraglichen Ansprüchen aus dem Nachrangdarlehen noch Schadensersatzansprüche bestehen.“

Herr Dr. Finke weiter:

„Die Göttinger EEV konzentrierte sich insbesondere auf die Planung und Errichtung von Versorgungsanlagen mit erneuerbaren Energien. Dazu gehören der Offshore-Windpark „Skua“ in der Nordsee und das Biomasseheizkraftwerk in Papenburg. Es gab bereits zu Anfang Startschwierigkeiten in Bezug auf „Skua“. Der Untergang der Investitionsgelder war allerdings bei Ausstehen der Zinsauszahlungen nahezu absehbar. Zusätzlich ordnete das Amtsgericht Papenburg im Mai 2015 die Zwangsversteigerung des Kraftwerks an und ebnete somit den Weg für das am 24. November eröffnete vorläufige Insolvenzverfahren gegen die Tochter EEV Bioenergie GmbH & Co. KG. Am 10. Februar 2016 traf es dann auch die EEV AG, denn das Amtsgericht Meppen eröffnete das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft.“

Ähnlich argumentieren auch die Rechtsanwaltskanzlei Rainer und Brüllmann in Presseartikeln.

Alle informierenden Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass ein Strafverfahren läuft und dass Schadenersatzansprüche gegen Dritte im Raum stehen (u.a. Prospekthaftung etc.).

 

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