Drei Studenten der University of South Alabama sind festgenommen worden, weil sie vor einem Auftritt von US-Präsident Donald Trump mutmaßlich Drohungen gegen ihn in sozialen Netzwerken veröffentlicht haben sollen.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um Amare Jemal Woods, Cameron Lamark Lewis und Kayla Leaann Smith. Ihnen wird vorgeworfen, unabhängig voneinander Beiträge auf TikTok beziehungsweise X veröffentlicht zu haben, die von den Ermittlungsbehörden als mögliche Drohungen gegen den Präsidenten eingestuft wurden.
Das FBI bestätigte die Festnahmen am 2. Oktober. An dem Einsatz waren neben dem FBI auch der US Secret Service, die zuständige Bundesstaatsanwaltschaft sowie mehrere örtliche Sicherheitsbehörden beteiligt.
Die Vorwürfe müssen nun gerichtlich geprüft werden. Eine Verurteilung liegt bislang nicht vor.
Beiträge wurden vor Trumps Besuch entdeckt
Die verdächtigen Veröffentlichungen sollen bereits am 29. September bei einer Sicherheitsüberprüfung sozialer Netzwerke entdeckt worden sein.
Solche Überprüfungen gehören zu den Sicherheitsmaßnahmen, die vor Besuchen des US-Präsidenten durchgeführt werden.
Trump sollte am 2. Oktober im Mitchell Center auf dem Campus der University of South Alabama in Mobile auftreten.
Die Universität stellte klar, dass es sich dabei nicht um eine von ihr organisierte Veranstaltung handelte. Das Veranstaltungszentrum war für den Auftritt von außerhalb angemietet worden.
Trotz der Festnahmen fand die Veranstaltung wie geplant statt.
18-Jähriger soll auf TikTok kommentiert haben
Der 18-jährige Amare Jemal Woods studiert Luft- und Raumfahrttechnik und befindet sich im ersten Studienjahr.
Ihm wird vorgeworfen, unter einem TikTok-Beitrag über den geplanten Trump-Besuch einen Kommentar veröffentlicht zu haben, der sinngemäß besagte, der Präsident müsse sterben.
Der Kommentar soll mit einem weinenden Emoji versehen gewesen sein.
Die Ermittlungsbehörden werteten die Äußerung offenbar als mögliche Drohung.
Woods‘ Verteidiger widerspricht dieser Einschätzung entschieden.
Anwalt: Geschmacklos, aber keine Drohung
Rechtsanwalt Jason Darley erklärte, sein Mandant sei ein sehr junger Student, der möglicherweise in die zunehmend aggressive Sprache sozialer Netzwerke hineingeraten sei.
Woods habe erst im Mai die Highschool abgeschlossen und studiere mit einem Stipendium Luft- und Raumfahrttechnik.
Der Anwalt räumte ein, dass der Kommentar seines Mandanten geschmacklos gewesen sei und zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt veröffentlicht worden sei.
Eine ernst gemeinte Drohung sei es seiner Auffassung nach jedoch nicht gewesen.
Darley bezeichnete die Festnahme als überzogene Reaktion.
Sein Mandant unterscheide sich erheblich von den Angeklagten, mit denen er während seiner mehr als 20-jährigen Tätigkeit vor Bundesgerichten normalerweise zu tun habe.
Ob das Gericht dieser Argumentation folgt, bleibt abzuwarten.
Zweiter Student soll zwei Beiträge veröffentlicht haben
Cameron Lamark Lewis, der Biologie studiert, soll bereits am 26. September zwei Äußerungen auf der Plattform X veröffentlicht haben.
Eine davon soll sich auf die Utah Valley University bezogen haben, an der der konservative Aktivist Charlie Kirk im September 2025 getötet worden war.
Ein weiterer Beitrag soll auf die tödliche Erschießung des Chicagoer Rappers Mikquale Cooper Bezug genommen haben, der unter dem Künstlernamen BloodHound Q50 bekannt war.
Auch hier müssen die Ermittlungsbehörden und später gegebenenfalls ein Gericht klären, wie die Äußerungen konkret zu bewerten sind.
Studentin soll von einer „Chance“ gesprochen haben
Auch Kayla Leaann Smith wurde festgenommen.
Die Studentin, die Grundschullehramt studiert, soll am 29. September auf einen TikTok-Beitrag über Trumps bevorstehenden Besuch reagiert haben.
Ihr wird vorgeworfen, sinngemäß geschrieben zu haben, man habe nur eine Gelegenheit und solle diese nutzen.
Zusätzlich soll sie ein Bild veröffentlicht haben, auf dem eine Person offenbar eine Schusswaffe nachahmt beziehungsweise eine entsprechende Haltung einnimmt.
Die Behörden gehen nach den bislang veröffentlichten Informationen nicht davon aus, dass die drei Beiträge miteinander abgesprochen waren.
Es handelt sich demnach um drei voneinander unabhängige Fälle.
Bundesgericht muss über weitere Haft entscheiden
Die drei Studenten wurden in Gewahrsam genommen und sollten anschließend vor einem Bundesgericht erscheinen.
Dort steht unter anderem die Frage im Raum, ob sie während des weiteren Verfahrens in Haft bleiben oder unter bestimmten Bedingungen freigelassen werden können.
Entscheidend dürfte dabei unter anderem sein, ob die Behörden die Äußerungen als konkrete und ernsthafte Bedrohungen einstufen können.
Gerade in den Vereinigten Staaten treffen in solchen Fällen zwei wichtige Rechtsgüter aufeinander: die weitreichend geschützte Meinungsfreiheit und der strafrechtliche Schutz von Personen vor ernsthaften Drohungen.
Nicht jede drastische, geschmacklose oder aggressive Aussage ist automatisch eine strafbare Bedrohung.
Umgekehrt schützt die Meinungsfreiheit keine ernst gemeinten Gewaltandrohungen.
Genau diese Abgrenzung dürfte im weiteren Verfahren eine zentrale Rolle spielen.
Universität verurteilt Drohungen
Die University of South Alabama reagierte mit einer deutlichen Stellungnahme.
Die Hochschule erklärte, sie verurteile Drohungen gegen gewählte Amtsträger oder andere Personen unabhängig von politischen Meinungsverschiedenheiten.
Gleichzeitig betonte sie die Bedeutung eines offenen politischen Austauschs und der gesellschaftlichen Beteiligung von Studierenden.
Es gebe jedoch einen klaren Unterschied zwischen geschützter Meinungsäußerung und Einschüchterung beziehungsweise rechtswidrigem Verhalten.
Auch auf ihrer Informationsseite zum Präsidentenbesuch hatte die Universität darauf hingewiesen, dass friedliche Proteste und politische Meinungsäußerungen grundsätzlich zulässig seien, Gewalt und Drohungen jedoch nach geltendem Recht behandelt würden.
Social Media wird für junge Nutzer schnell zum juristischen Risiko
Der Fall zeigt erneut, wie schnell beiläufig oder provokativ formulierte Beiträge in sozialen Netzwerken erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben können.
Was möglicherweise als schwarzer Humor, Übertreibung oder politische Provokation gemeint war, kann insbesondere im Zusammenhang mit einem bevorstehenden Präsidentenbesuch von Sicherheitsbehörden völlig anders bewertet werden.
Bei Aussagen über Gewalt gegen einen Präsidenten kommt zusätzlich der Secret Service ins Spiel.
Für Studenten, die an die informelle Kommunikationskultur von TikTok oder X gewöhnt sind, kann die Grenze zwischen vermeintlichem Internet-Scherz und strafrechtlich relevantem Verhalten deshalb schneller erreicht sein, als ihnen möglicherweise bewusst ist.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder geschmacklose Kommentar automatisch eine Straftat darstellt.
Genau deshalb sind die weiteren Ermittlungen und die gerichtliche Prüfung entscheidend.
Drei Festnahmen – aber noch keine Verurteilungen
Bei aller Aufmerksamkeit, die der Fall erhält, ist eine wichtige Unterscheidung notwendig.
Die Studenten wurden wegen mutmaßlicher Drohungen festgenommen. Damit ist noch nicht festgestellt, dass sie sich tatsächlich strafbar gemacht haben.
Insbesondere im Fall von Woods bestreitet die Verteidigung ausdrücklich, dass eine ernsthafte Bedrohung vorgelegen habe.
Auch die genaue Bewertung der anderen Veröffentlichungen bleibt Gegenstand des Verfahrens.
Fest steht bislang lediglich: Die Sicherheitsbehörden nahmen die Beiträge ernst genug, um noch vor beziehungsweise rund um den Besuch des Präsidenten einzuschreiten.
Nun müssen Staatsanwaltschaft und Gerichte klären, ob aus drastischen Posts tatsächlich strafbare Drohungen wurden – oder ob die Grenzen der Meinungsfreiheit anders zu ziehen sind.
Kommentar hinterlassen