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Drei neue Insolvenzverfahren mit Bezug zu VCBB-Gesellschaften – Amtsgericht Tostedt führt Verfahren zu früheren Objektgesellschaften

geralt (CC0), Pixabay
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Am 2. September 2026 sind beim Amtsgericht Tostedt gleich drei Insolvenzverfahren bekannt geworden, die Gesellschaften aus dem Umfeld der VCBB-Strukturen betreffen. Auffällig ist dabei, dass in allen drei Fällen nicht mehr die ursprünglichen Objektgesellschaften selbst auftreten, sondern jeweils eine VCBB GmbH als Trägerin eines Sondervermögens einer bereits liquidationslos vollbeendeten Gesellschaft.

Unter dem Aktenzeichen 22 IN 150/26 wird ein Verfahren betreffend die Dritte VCBB GmbH als Trägerin des Sondervermögens der liquidationslos vollbeendeten Dritte Objektgesellschaft Wiesenweg mbH & Co. KG geführt. Als Ort ist Mölln angegeben, die frühere Gesellschaft war im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRA 11054 FL eingetragen.

Ein weiteres Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 22 IN 160/26. Hier betrifft das Verfahren die Erste VCBB GmbH als Trägerin des Sondervermögens der liquidationslos vollbeendeten Sechste Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG. Auch hier ist Mölln als Ort genannt. Die betreffende Gesellschaft war im Handelsregister Flensburg unter HRA 11063 FL registriert.

Hinzu kommt das Verfahren mit dem Aktenzeichen 22 IN 162/26. Es betrifft die Erste VCBB GmbH als Trägerin des Sondervermögens der liquidationslos vollbeendeten Siebte Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG. Als Sitz beziehungsweise Bezugspunkt ist wiederum Mölln genannt. Die frühere Gesellschaft war im Handelsregister Hamburg unter HRA 128270 eingetragen.

Bemerkenswert ist die rechtliche Konstruktion der Verfahren. Die ursprünglichen Objektgesellschaften sind nach den Angaben bereits „liquidationslos vollbeendet“. Dennoch bestehen offenbar noch Vermögensmassen, Rechte oder Verbindlichkeiten, die insolvenzrechtlich zu behandeln sind. Deshalb tritt jeweils eine VCBB GmbH als Trägerin des betreffenden Sondervermögens auf.

Für Gläubiger kann diese Konstellation von besonderer Bedeutung sein. Entscheidend dürfte nun sein, welche Vermögenswerte den jeweiligen Sondervermögen noch zugeordnet werden, welche Forderungen angemeldet werden können und ob beziehungsweise in welchem Umfang eine Insolvenzmasse vorhanden ist.

Aus den vorliegenden Angaben allein lässt sich allerdings noch nicht ableiten, wie hoch mögliche Forderungen sind, welche Gläubiger betroffen sind oder ob bereits ein Insolvenzverwalter bestellt wurde. Ebenso wenig ist aus der Übersicht ersichtlich, ob es sich jeweils um eröffnete Verfahren, Antragsverfahren oder andere insolvenzgerichtliche Verfahrensstadien handelt.

Klar ist jedoch: Mit den drei am 2. September 2026 beim Amtsgericht Tostedt geführten Verfahren rücken mehrere frühere Objektgesellschaften aus Mölln erneut in den Fokus. Für Anleger, Vertragspartner und sonstige Gläubiger dürfte es deshalb wichtig sein, die weiteren gerichtlichen Veröffentlichungen genau zu verfolgen und insbesondere etwaige Fristen zur Forderungsanmeldung nicht zu versäumen.

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