Dr. Florian Scheiber, Rechtsanwalt aus Vaduz und nun?

Gerne, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig, hätten wir die Geschichte von Rechtsanwalt Dr. Florian Scheiber aus Vaduz in Liechtenstein mit einer Stellungnahme auf unserer Presseanfrage hin berichtet. Dr. Florian Scheiber hat uns aber mitteilen lassen, dass er grundsätzlich keine Presseanfrage beantworte.

Nun, das muss man respektieren, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig, natürlich in der besonderen Situation in der sich Rechtsanwalt Dr. Florian Scheiber derzeit befindet. Dr. Florian Scheiber war Verwaltungsratspräsident in einer der umstrittenen ADCADA Gesellschaften in Liechtenstein, zu der es seit Mitte der vorigen Woche eine Warnmeldung auf der Seite der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein gibt. Aufrufbar unter www.fma-li.li

Nun haben solche Meldungen von Aufsichtsbehörden natürlich auch Rechtsfolgen für Personen, die hier in einer entscheidenden Funktion waren. Dass man einen Verwaltungsratspräsidenten so sehen kann, das ist wohl nachvollziehbar. Verbunden mit diesem Hinweis ist natürlich auch die Möglichkeit investierter Anleger, ihr Geld nun von den benannten Unternehmen zurückfordern zu können.

Das Recht haben sie dazu, und das dürfte dann auch vor Gericht einfach durchsetzbar sein. Ob das Unternehmen dann aber diese Gelder überhaupt als liquide Mittel zur Verfügung hatte, um die gekündigten Kredite zurückbezahlen zu können, ist eine weitere Frage, die wir natürlich nicht beantworten können. Unterstellt, dies würde nicht der Fall sein, dann hätten investierte Anleger natürlich die Möglichkeit, verantwortliche Personen, wie auch Dr. Florian Scheiber, auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.

Insofern dürfte Dr. Florian Scheiber derzeit sicherlich nicht sonderlich gut auf das Unternehmen ADCADA und Benjamin Kühn zu sprechen sein. Welche Gründe es für Dr. Scheiber nun gab, sein Amt als Verwaltungsratspräsident im Januar niederzulegen, das wissen wir nicht. Möglicherweise hat sich hier aber die Erkenntnis durchgesetzt, dass „Flucht besser ist als untergehen“. Möglicherweise meldet sich Rechtsanwalt Florian Schreiber ja einmal bei uns in der Redaktion von diebewertung.de und macht „einfach mal reinen Tisch mit seinem Wissen“, hilft dadurch dann möglicherweise eben auch investierten Anlegern.

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