Manchmal schreibt das Internet Geschichten, bei denen man sich fragt, ob irgendwo zwischen Instagram, Podcast und Werbekooperation kurz die Realität verloren gegangen ist. Im Fall der Medizin-Influencerin Alina Walbrun, besser bekannt als „Doc Alina“, könnte aus einem solchen Social-Media-Kapitel nun sogar ein juristisches werden.
Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung soll die Staatsanwaltschaft München II gegen die 28-Jährige ermitteln. Was genau geprüft wird, ist bislang nicht öffentlich bekannt. Deshalb gilt selbstverständlich: Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung, und für Walbrun gilt die Unschuldsvermutung.
Der Hintergrund allerdings ist bemerkenswert genug.
Im Sommer 2026 geriet Walbrun in die Schlagzeilen, nachdem YouTuber Marvin Wildhage ihr im Rahmen eines Experiments eine frei erfundene Krankheit präsentiert hatte. Der Name klang beeindruckend medizinisch: „postvirale nasale Hypersensibilität“.
Klingt nach etwas, das man lieber nicht googeln möchte.
Der Haken: Die Krankheit existierte überhaupt nicht.
Wildhage hatte das Krankheitsbild samt angeblichem Pharma-Unternehmen konstruiert, um zu testen, wie gründlich Influencer medizinische Werbeanfragen überprüfen. Walbrun nahm die Kooperation an und präsentierte das vermeintliche Krankheitsbild ihren Followern.
Besonders pikant wurde die Sache, weil sie nicht nur über die angebliche Erkrankung sprach, sondern sinngemäß erklärte, diese bereits aus ihrem Medizinstudium zu kennen.
Das ist ungefähr so, als würde ein Automechaniker behaupten, den Fluxkompensator bereits aus der Berufsschule zu kennen.
Nach Bekanntwerden des Experiments räumte Walbrun ihren Fehler ein. Die Darstellung sei falsch und irreführend gewesen, erklärte sie. Angesichts ihrer medizinischen Ausbildung hätte ihr dieser Fehler nicht passieren dürfen.
Für die Werbekooperation soll sie rund 3.800 Euro erhalten haben. Später kündigte sie an, das Geld zu spenden.
Damit hätte die Geschichte eigentlich unter der Überschrift „Influencerin fällt auf Fake-Kooperation herein“ enden können.
Tat sie aber nicht.
Denn im Anschluss rückte eine andere Frage immer stärker in den Mittelpunkt: Darf sich Alina Walbrun überhaupt als Ärztin bezeichnen?
Studium bestanden – Ärztin aber nicht automatisch
Walbrun hatte ihr Medizinstudium nach öffentlich bekannten Angaben im Frühjahr 2026 erfolgreich abgeschlossen. Wer das dritte Staatsexamen bestanden hat, hat allerdings nicht automatisch die Approbation in der Tasche.
Die Approbation muss beantragt und anschließend von der zuständigen Behörde erteilt werden.
Mehrere Medien berichteten im Sommer, Walbrun habe zu diesem Zeitpunkt noch keine Approbation besessen.
Das wäre grundsätzlich kein außergewöhnlicher Vorgang. Viele Absolventen beantragen ihre Approbation erst nach Abschluss des Studiums.
Problematisch könnte allerdings sein, wie man sich in dieser Zwischenzeit öffentlich präsentiert.
Walbrun soll nach ihrem bestandenen Staatsexamen in einem Podcast erklärt haben, nun offiziell Ärztin zu sein. Später hieß es von ihr, sie habe ihre Approbation noch nicht angenommen.
Nur funktioniert eine Approbation rechtlich nicht ganz wie ein Paket bei der Post, das man einfach noch nicht abgeholt hat.
Sie wird beantragt und von einer Behörde erteilt.
Ob aus früheren Formulierungen strafrechtlich überhaupt etwas folgt, ist derzeit völlig offen. Genau deshalb dürfte interessant sein, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich untersucht.
Auch das LMU-Klinikum ging auf Abstand
Zusätzlichen Gegenwind gab es vom LMU-Klinikum München.
Das Klinikum stellte öffentlich klar, dass Walbrun dort nicht mehr tätig sei, und distanzierte sich von Aussagen, die wissenschaftlichen Standards beziehungsweise der evidenzbasierten Medizin widersprechen.
Berichten zufolge soll Walbrun zudem bereits früher darauf hingewiesen worden sein, keine Aufnahmen aus dem Klinikum für ihre privaten Social-Media-Kanäle zu verwenden.
Für eine Influencerin, deren öffentliches Profil stark mit medizinischer Kompetenz verbunden war, war das keine unbedeutende Randnotiz.
Und dann war da noch Harvard
Als wäre die Geschichte nicht ohnehin bereits gut gefüllt, kam auch noch die Harvard-Frage hinzu.
Walbrun hatte in ihrem öffentlichen Auftritt auf eine Ausbildung beziehungsweise Studienerfahrung in Harvard verwiesen.
Tatsächlich soll sie Kurse an der Harvard Extension School beziehungsweise der Harvard Summer School absolviert haben.
Das ist durchaus Harvard.
Aber eben nicht dasselbe wie ein reguläres Studium an der Harvard Medical School.
Der Unterschied klingt klein, ist in akademischen Lebensläufen allerdings ungefähr so unwichtig wie der Unterschied zwischen „ich war im Bundestag“ und „ich war Bundestagsabgeordneter“.
Später wurden entsprechende Angaben offenbar präzisiert.
Wenn Reichweite Vertrauen ersetzt
Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem der sogenannten Medfluencer-Szene.
Wer im weißen Kittel, mit medizinischem Hintergrund und hunderttausenden Followern über Gesundheit spricht, bekommt von vielen Nutzern automatisch einen Vertrauensvorschuss.
Und dieser Vertrauensvorschuss ist wirtschaftlich wertvoll.
Gesundheitsprodukte, Nahrungsergänzungsmittel, Lifestyle-Konzepte und sogenannte Longevity-Angebote lassen sich deutlich überzeugender vermarkten, wenn daneben jemand steht, der medizinische Kompetenz ausstrahlt.
Genau deshalb gelten für medizinische Kommunikation andere Maßstäbe als für die Präsentation eines neuen Lippenstifts oder eines Proteinshakes.
Eine erfundene Krankheit als echte Diagnose zu präsentieren, ist deshalb mehr als nur ein missglückter Influencer-Moment.
Es wirft die Frage auf, wie sorgfältig medizinische Aussagen geprüft werden – und wie viel Verantwortung jemand übernimmt, der seine Reichweite ausdrücklich mit medizinischer Fachkompetenz verbindet.
Jetzt ist die Justiz am Zug
Nach dem aktuellen Medienbericht beschäftigt sich nun offenbar die Staatsanwaltschaft München II mit dem Fall.
Was genau geprüft wird, ist derzeit nicht öffentlich bekannt. Ebenso wenig steht fest, ob aus den Ermittlungen überhaupt eine Anklage entstehen wird.
Für Alina Walbrun könnte die Geschichte damit allerdings eine neue Dimension erreichen.
Aus einem Social-Media-Experiment wurde zunächst ein PR-Desaster.
Aus dem PR-Desaster wurde eine Debatte über medizinische Glaubwürdigkeit.
Und aus dieser Debatte könnte nun ein juristischer Vorgang werden.
Manchmal ist der Weg vom Influencer-Feed zur Ermittlungsakte eben erstaunlich kurz.
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