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Dieter Kühn, Nauort- BaFin ordnet Rückabwicklung an

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Die BaFin hat Herrn Dieter Kühn, Nauort, mit Bescheid vom 23. November 2016 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte unverzüglich abzuwickeln.

Kühn nimmt auf der Grundlage von Darlehensverträgen unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Hierdurch betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig per Überweisung auf Konten der Geldgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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