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Dieter Böser ein Böser?

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Die BaFin hat Herrn Dieter Böser, Forst, mit Bescheid vom 16. März 2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.

Böser nahm auf der Grundlage mündlich geschlossener Darlehensverträge unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Hierdurch betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig auf Konten der Geldgeber zu überweisen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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