Diebewertung.de gehört sicherlich zu den größten Kritikern des Unternehmens UDI mit Herrn Hetz am Steuer-Finger weg von allen UDI Investments!

Keine Frage, wenn wir mit unseren Einschätzungen „Recht haben“, dann muss man im Endeffekt sagen „leider“, denn dann läuft irgendetwas bei der von uns kritisierten Kapitalanlage falsch für die Anleger. Kommen dann solche Meldungen wie hier auf der Seite von der BaFin hinzu, dann müssen auch wir sicherlich erst einmal „durchatmen“. Uns geht es ganz klar nicht darum, „Recht zu haben“, sondern darum warnend auf etwas hinzuweisen, was passieren könnte.

Hier sind wir dann beim Unternehmen UDI sogar in der Vergangenheit noch weiter gegangen, und haben auch mal Bilanzen von Beteiligungsgesellschaften des Unternehmens UDI aufgezeigt, die aus Sicht der Anleger doch einiges zu wünschen übrig lassen. Nun könnte es gleich bei zwei dieser Investments zu einem Ausfall kommen.

Mal ehrlich, liebe User, kann man bei einem solchen Unternehmen überhaupt noch ein Investment tätigen? Wir in der Redaktion sagen ganz klar NEIN. Im Gegenteil, Anleger sollten hier einen großen Bogen um dieses Unternehmen machen, zumindest so lange wie diese beiden Vorgänge nicht zur Zufriedenheit der Anleger geklärt sind. Mit Verlaub, dem Unternehmen brennt das sicherlich nicht so unter den Nägeln wie den investierten Anlegern. Das Unternehmen hat jetzt schon gut an diesen Beteiligungen verdient, die Anleger haben aber noch ihr gesamtes eingesetztes Kapital „im Feuer“ liegen.

Bei solchen Entwicklungen ist aber sicherlich auch einmal die BaFin gefordert, bei zukünftigen Prospekteingaben kritisch zu sein. Wir sind uns allerdings sicher, dass die Anleger hier so klug sein werden, zukünftig um alle Investments dieses Unternehmens einen Bogen zu machen. Man sieht aber dann auch hier wieder, „dass der Begriff Festzins klasse gewählt ist von der Marketingseite“, aber mit dem, was viele Anleger darunter verstehen, nichts zu tun hat. Alle UDI Investments haben aus unserer Sicht natürlich das Risiko eines Totalverlustes.

One Comment

  1. jane Freitag, 29.06.2018 at 15:23 - Reply

    DieBewertung hat(te) mal wieder den Finger auf der Wunde, Dem Vertrieb der Produkte hat das aber keinen Abbruch getan. Hoffen wir, dass jetzt die Menschen aufwachen, die anderen Menschen solche Anlagen verkaufen!
    Gerade hier sieht man, dass die ganze Prospektpflicht und die vorgeschriebene Billigung durch die BaFin gar nichts nützt! Auch jetzt kann und wird die BaFin nichts machen. Das wirtschaftliche Risiko hat sich eingestellt. Das kann passieren und wird durch die unsäglichen Billigungsverfahren der Prospekte nicht geändert. Auch Sicht der BaFin ist es vielleicht gar nicht so schlimm, wenn UDI weiterhin Prospekte zur Billigung einreicht. Hat sich schon mal jemand mit den Gebühren beschäftigt, die die BaFin für so eine Billigung berechnet? Wer bezahlt das denn am Ende? M.E. nach der Anleger. Neben dem Risiko der Anlage hat der Anleger auch noch die hohen Kosten ziemlich nutzloser Billigungsverfahren zu tragen.

Leave A Comment