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DFL kassiert Abfuhr: Bundesverfassungsgericht bestätigt Gebühren für Hochrisikospiele

QuinceCreative (CC0), Pixabay
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Na, wer hätte das gedacht? Die Deutsche Fußball Liga (DFL) wollte partout nicht einsehen, dass sie für den massiven Polizeieinsatz bei sogenannten Hochrisikospielen zur Kasse gebeten wird – schließlich sind gewalttätige Ausschreitungen rund um Bundesliga-Spiele ja bloß ein nettes, kostenloses Extra für Steuerzahler. Doch das Bundesverfassungsgericht hat jetzt endgültig entschieden: Die DFL muss zahlen.

Hintergrund: Warum überhaupt Gebühren?

Seit 2014 gilt in Bremen eine simple Regel: Wer mit einer Großveranstaltung viel Geld verdient, soll auch für die dadurch entstehenden Polizeikosten aufkommen – zumindest, wenn es sich um ein „Hochrisikospiel“ handelt. Die Logik dahinter? Ganz einfach: Wenn es ohne massive Polizeipräsenz nicht geht, weil randalierende Fans ganze Stadtteile verwüsten könnten, dann sollte auch der Veranstalter mit in die Verantwortung genommen werden.

Die DFL hingegen sah das natürlich ganz anders. Ihr Standpunkt? Polizeieinsätze sind bitteschön eine kostenlose Serviceleistung des Staates. Und wenn Tausende Beamte aus verschiedenen Bundesländern zusammengezogen werden, um sicherzustellen, dass Fußballfans sich nicht die Köpfe einschlagen, dann sollte das doch wohl von der Allgemeinheit bezahlt werden, oder?

Das Urteil: Pech gehabt, DFL!

Doch das Bundesverfassungsgericht ließ sich von dieser Argumentation nicht beeindrucken. Die Gebühr ist verfassungsgemäß, heißt es in der Entscheidung vom 14. Januar 2025. Denn:

  • Ja, es greift in die Berufsfreiheit der Veranstalter ein – aber eben verhältnismäßig. Wer eine Veranstaltung mit vorhersehbarem Gewaltpotenzial organisiert, muss mit Konsequenzen rechnen.
  • Ja, es gibt eine Ungleichbehandlung – aber eine gerechtfertigte. Schließlich werden nicht alle Veranstalter zur Kasse gebeten, sondern nur jene, deren Events erfahrungsgemäß ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen.
  • Nein, das ist keine versteckte Steuer. Es ist eine sachlich begründete Gebühr – und das Grundgesetz verlangt nicht, dass die Polizei immer und überall kostenlos arbeiten muss.

DFL-Pech: Polizei kommt nicht umsonst!

Besonders unterhaltsam: Die DFL hatte argumentiert, sie könne ja schließlich nichts für die randalierenden Fans. Doch das Gericht stellte klar: Doch, kann sie. Wer eine Veranstaltung durchführt, von der bekannt ist, dass sie regelmäßig in Straßenschlachten mündet, kann sich schlecht damit herausreden, dass er für die Folgen keine Verantwortung trägt.

Fazit: Die Bundesliga wird sich wohl daran gewöhnen müssen, dass Sicherheit ihren Preis hat. Und für die Steuerzahler gibt es immerhin eine gute Nachricht: Das nächste Hochrisikospiel wird nicht mehr komplett auf ihre Kosten gehen.

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