Deutsche Leuchtmittel GmbH – Ist das so einfach Herr Günther?

Published On: Dienstag, 13.09.2022By Tags:

Klar können manche Dinge dann auch mal recht einfach sein, aber in diesem Fall bin ich der Meinung, dass die Einfachheit der Sache dann nicht in ihrem Statement liegt, sondern in einem rechtlichen Vorgehen gegen das Konstrukt von Gert Sieger und Alexander Hahn.

Sie sagen:

Ergänzend dürfen wir zum sog. „Angebot“ der light now wie folgt ausführen:
Der Aktionismus von light now schreckt die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH wenig. Zum einen muss jeder Direktanleger selbst entscheiden, ob er Vertrauen zu den dort handelnden Personen hat.

Vertrauen zu Herrn Dr. Sieger, der wiederholt öffentlich kundgetan hat, dass er in seiner Funktion als Vorstand und Geschäftsführer die Inventurergebnisse überprüft und dabei festgestellt habe, dass alle Leuchten vorhanden seien, obwohl dies durch die vorliegenden Erkenntnisse und Fakten eindeutig widerlegt ist. Und Vertrauen zu Herrn Hahn, welcher verantwortlich ist für das Fehlen von mehr als 60 % der an die Gläubiger vermarkteten Leuchten und der jetzt als Berater der light now agiert.

Daneben ist festzustellen, dass light now nicht lieferfähig sein dürfte. Kein Personal, keine Struktur, kein Lagerbestand. Die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH wird jedenfalls nicht zustimmen, dass light now die Leuchten bei den Kunden bewirtschaftet. Jeder Endkunde, der sich für light now entscheidet, steht spätestens mit der Erklärung des Nichteintritts zum Mietvertrag durch den Insolvenzverwalter zum 31. Oktober 2022 ohne Lichtanlage da. Das Risiko, sich in die Abhängigkeit von light now zu begeben, wird daher wohl kein Endkunde eingehen.

Zitat Ende

Ist das wirklich eine Begründung, die dann die „Gegner auf der anderen Seite ruhigstellt?“  Ich denke ganz klar nein.

Zudem bin ich der Meinung, dass hier im Interesse der Anleger rechtliche Fakten geschaffen werden müssen. Eines sollte doch klar sein, das Fachwissen auf der Seite von Gert Sieger und Alexander Hahn ist sicherlich besser, als das Ihrige zu diesem Zeitpunkt.

Genau das könnte aber aus meiner Sicht für Probleme sorgen. Hier ist rechtliches Handeln gefordert – Jetzt! Ich habe Ihnen in einem langen Telefongespräch erklärt, was ich meine. Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher, dass sie das verstanden haben.

One Comment

  1. Anonymous Dienstag, 13.09.2022 at 15:38 - Reply

    Welches rechtliche Handeln soll das sein?

    Rechtlich wurde doch schon gehandelt! Die Direktinvestmentanleger vom Herrn Weiß in die Hände von Herrn Günther gespielt, ohne dass der dafür etwas zahlen muss, jedoch die Direktinvestments richtig über den Leisten ziehen kann.

    Jetzt müssen wir auch noch beim Günther Bitte-Bitte machen, damit wir überhaupt Informationen zu unserem Direktinvestment bekommen.

    Wenn dies das Recht ist was Sie meinen, dann kann sich jeder mit einem Direktinvestment gleich weiter von Hahn/Sieger verarschen lassen.

    Redation:

    es geht um § 90 HGB

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