Desasterbilanz: MS „ALANA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Zumindest für die an dem Investment beteiligten Kommanditisten.

MS „ALANA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Burg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

31.12.2018
T€
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
Seeschiff 444.240,00 444
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Bordbestände 38.229,00 48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen, und Leistungen 86.840,81 119
2. Sonstige Vermögensgegenstände 179.385,57 266.226,38 2
III. Guthaben bei Kreditinstituten 682.502,38 1.376
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.768,73 4
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 2.996.885,66 2.907
(vgl. PASSIVA, Position A.III.)
4.445.852,15 4.900

PASSIVA

31.12.2018
T€
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile des persönlich haftenden Gesellschafters 0,00 0
II. Kapitalanteile der Kommanditisten abzüglich nicht eingeforderter bedungener Einlagen
1. Eingefordertes Kapital
1.1. Kommanditeinlagen 3.000.000,00 3.000
1.2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen ./. 275.000,00 ./. 275
2.725.000,00 2.725
2. Rücklagen 8.311.916,32 8.312
3. Entnahmesonderkonten ./. 1.806,84 ./. 2
4. Verlustvortragskonten ./. 12.895.959,03 ./. 12.569
III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 2.996.885,66 2.907
(vgl. AKTIVA, Position D.)
IV. Durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 1.136.036,11 1.373
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 562.000,00 138
2. Sonstige Rückstellungen 10.000,00 572.000,00 50
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.674.000,00 3.240
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.650,16 75
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.915,55 10
4. Sonstige Verbindlichkeiten 10.250,33 2.737.816,04 14
4.445.852,15 4.900

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

MS „ALANA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Burg/Dithmarschen

– Inhaltsübersicht –

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

II. Ausweis und Gliederung

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

IV. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

V. Sonstige Angaben

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss der MS „ALANA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für bestimmte Personenhandelsgesellschaften (§§ 264, 264a ff. HGB) erstellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft im Sinne der §§ 264a, 267 Absatz 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Absatz 1 HGB wurden in Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde verzichtet.

II. Ausweis und Gliederung

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend § 265 Absatz 6 HGB dem Vorschlag des Verbandes Deutscher Reeder angepasst. Die Bilanz wird um den Posten „Seeschiff’ im Anlagevermögen erweitert. Die Gliederung der Kapitalkonten wird an den Gesellschaftsvertrag angepasst; es werden vier Kapitalkonten (Kommanditkapital, Kapitalrücklage, Verrechnungskonto, Verlustvortrag) ausgewiesen.

Zur besseren Übersichtlichkeit werden die „Davon-Vermerke“ in Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Absatz 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine bilanzielle Überschuldung von T€ 1.861 aus. Aufgrund der positiven Fortführungsprognose erfolgt die Bilanzierung unter der Annahme der Going-Concern-Prämisse.

Das Anlagevermögen wurde mit Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Schiff ist bis auf den Schrottwert abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zu Festwerten.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert.

Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt, Guthaben in Fremdwährungen wurden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag (§256 a HGB) bewertet.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Forderungen und kurzfristigen Verbindlichkeiten in Fremdwährungen wurden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag (§ 256a HGB) bewertet.

IV. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Bilanz

Auf die Erstellung eines Anlagengitters wurde verzichtet.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 566.000,00 Euro
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.650,16 Euro
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.915,55 Euro
Sonstige Verbindlichkeiten 10.250,33 Euro

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem, aber weniger als fünf Jahren:

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.108.000,00 Euro
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.915,55 Euro
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 4.915,55 Euro

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine Schiffshypothek sowie durch Abtretungen von Fracht- und Chartererlösen sowie Versicherungsforderungen besichert.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Erträge aus der Währungsumrechnung 824,35 Euro
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 1.613,40 Euro

V. Sonstige Angaben

Die MS „ALANA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG hat ihren Sitz in 25712 Burg, Erwin-Behn-Str. 53. Sie ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRA 8148 PI.

Komplementärin der MS „ALANA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist die MS „ALANA“ Schiffahrtsverwaltungsgesellschaft mbH. Die Gesellschaft wird von der vorgenannten Komplementärin und diese wiederum von nachfolgend aufgeführten Geschäftsführern vertreten:

Jörg Jacobsen,

Hendrik Danz.

Jeder Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Burg/Dithmarschen, den 20. Mai 2020

Jörg Jacobsen

Hendrik Danz

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