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Der graue Kapitalmarkt darf wieder wachsen

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Ja, das möchte unser Gesetzgeber möglicherweise dann so, denn er will die Prospektpflicht für Kapitalanlagen auf einen Betrag von 8 Millionen Euro hochsetzen. Bisher gilt eine Grenze von 2,5 Millionen Euro, ab der ein BaFin gestatteter Prospekt erstellt werden muss.

Gleich bleiben soll allerdings der Höchstbetrag, mit dem sich eine Einzelperson beteiligen kann. Nun fragt man sich natürlich, was das soll? Denn wer 8 Millionen einsammeln will, der sollte dann bitte auch 40.000 Euro für ein anständiges von der BaFin gestattetes Prospekt haben, welches eben mehr aussagt, als ein Vermögensanlagen Informations Blatt. Wichtiger wäre es hier auch, die Betreiberplattformen im Crowdinvestingbereich mehr in die Prüfungspflicht zu nehmen.

Zu jedem Investment, welches auf den Internetseiten der Crowdinvesting-Plattform-Betreiber angeboten wird, sollte es eine Plausibilitätsprüfung von den Plattformen geben. Hierfür können dann durchaus externe Experten beauftragt werden. So, wie man das jetzt „pauschal“ verändern will, ist das nur ein neuer großer „Grauer Kapitalmarkt“. Mehr nicht. Man fragt sich dann schon, warum es da mal ein gutes Kleinanlegerschutzgesetz gegeben hat. Hier würde sich der Gesetzgeber bei einer Anhebung der Prospektpflicht auf 8 Millionen Euro auch selber widersprechen.

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