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Demo in Leipzig: Kritik an einem Gericht muss erlaubt sein, und die Richter sollten sich dieser Kritik auch stellen

Comfreak (CC0), Pixabay
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Natürlich, sehr geehrte Frau Justizministerin Meier aus Sachsen, muss auch öffentliche Kritik an einer gerichtlichen Entscheidung zulässig sein. Wir leben übrigens auch in Sachsen in einer Demokratie, auch wenn den Grünen das möglicherweise nicht Recht ist.

Auch wenn die Grünen den Bürger gerne bevormundet, aber diese Entscheidung des Ober-Verwaltungs-Gerichtes in Bautzen zur Erlaubnis der Innenstadtdemonstration der „Querdenker“ in Leipzig ist eine „no go Entscheidung“, denn mal ehrlich, wie kann man bei einem Ober-Verwaltungs-Gericht so wirklichkeitsfremd sein, dass man bei dieser Demo dann auch die aktuellen Corona-Auflagen wirklich einhalten kann?

Warum ist man hier nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtes Leipzig gefolgt? Jenes Verwaltungsgericht, das eine Vernunftentscheidung getroffen hatte? Nun, die Bautzner Richter sind weit weg und man wünschte sich, dass die nächste Demonstration dann einmal in Bautzen bzw. vor den Wohnungen der Richter stattfinden, die solche hirnverbrannten Urteile fällen.

Demokratie ist nicht von einem Veranstaltungsort abhängig. Natürlich hätte die Demo weniger Aufmerksamkeit gehabt, wenn man auf den Parkplatz der Neuen Messe Leipzig protestiert hätte, aber der Demokratie wäre doch vollumfänglich dann Genüge getan worden.

So haben die Richter des OVG Bautzen bewusst die Gesundheit von tausenden von Menschen in Leipzig aufs Spiel gesetzt. Geht man nach dem Verursacherprinzip, dann sollte man gegen die Richter des OVG Bautzen eigentlich eine Strafanzeige wegen wissentlicher Gefährdung der Volksgesundheit erstatten. Da man aber unsere „Krähenjustiz“ kennt, wird das Verfahren dann ganz schnell eingestellt werden.

Jetzt die Schuld bei der Polizei zu suchen, lenkt vom wirklichen Thema ab, denn die Polizei hat absolut vernünftig in dieser Situation gehandelt. Da muss man der Leipziger Polizeiführung auch einmal ein Kompliment machen.

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