DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A0XFSF0 /​ WKN: A0XFSF

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts und zur Einziehung der Aktien)

Die ordentliche Hauptversammlung der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG vom 28. April 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, die von der Hauptversammlung am 22. September 2020 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien aufzuheben und der Gesellschaft eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu erteilen.

Der Erwerb bzw. die Verwendung eigener Aktien kann im Rahmen des Ermächtigungsbeschlusses unter Ausschluss des Andienungsrechts bzw. des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 27. April 2026.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 31. März 2021 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 9 der ordentlichen Hauptversammlung der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG vom 28. April 2021 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Langen, im April 2021

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG

Der Vorstand

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