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DEGAG-Genussrechte: Was Anleger jetzt wissen müssen

MIH83 (CC0), Pixabay
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In dieser Woche haben wir mit mehr als 30 betroffenen Anlegern der DEGAG-Genussrechte gesprochen. Immer wieder wurde uns dieselbe Frage gestellt:

„Wie konnte das passieren?“

Eine Frage, die auch wir uns gestellt haben – und auf die es aktuell leider noch keine abschließende Antwort gibt. Alles, was bisher gesagt werden kann, bleibt Spekulation. Doch genau deshalb ist es so wichtig, auf das offizielle Ergebnis des vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters zu warten.

Erst wenn dieser Zugriff auf alle relevanten Unterlagen erhält, können die entscheidenden Fragen geklärt werden:

  • Wie kam es zur Insolvenz?
  • Wer trägt die Verantwortung?
  • Gibt es eine Chance, das verlorene Geld zurückzuholen?

Möglicherweise wird es sogar mehrere Insolvenzverwalter geben, denn je nach rechtlicher Struktur könnten verschiedene Gesellschaften betroffen sein.

Warum dauert die Entscheidung des Gerichts so lange?

Ein weiteres großes Thema war die Frage, warum das Gericht so lange braucht, um eine Entscheidung zu treffen. Hier ist es wichtig, Geduld zu bewahren:

📌 Das Gericht muss sorgfältig prüfen.
📌 Fehler in der Entscheidung könnten fatale Folgen haben.
📌 Eine Prüfung kann bis zu 14 Tage dauern.

Erst wenn das Gericht über die bereits eingereichten Insolvenzverfahren entschieden hat, werden weitere Insolvenzanträge in Hameln gestellt. Da die Situation für alle betroffenen Gesellschaften ähnlich ist, wäre es juristisch unsinnig, parallel Insolvenzanträge einzureichen, bevor eine erste Entscheidung gefallen ist.

Die Rolle des Vertriebs – und warum Anleger benachteiligt sind

Ein besonders ärgerlicher Punkt für viele Anleger ist die Forderung des Vertriebs auf Provisionen. Und hier kommt eine bittere Wahrheit ans Licht:

💰 Die Vertriebe haben eine bessere rechtliche Position als die Anleger!

Es ist bekannt, dass die Provisionsforderungen in einem siebenstelligen Bereich liegen. Da aber keine genauen Zahlen vorliegen, können wir dies nur als Schätzung weitergeben.

👉 Warum ist das so problematisch?

  • Vertriebsprovisionen sind juristisch geschützte Forderungen.
  • Viele Vertriebe waren nicht bereit, auf ihre Provisionen zu verzichten oder diese zu stunden.
  • Rein rechtlich stehen diese Forderungen jetzt weiter oben in der Insolvenz-Rangliste als die Ansprüche der Anleger.

Das bedeutet: Während die Anleger um jeden Cent bangen müssen, haben die Vertriebe ihre Provisionen größtenteils bereits erhalten – und fordern jetzt sogar noch mehr.

Ein Zustand, der nur Kopfschütteln auslöst.

Können Provisionen zurückgefordert werden?

Wir setzen uns klar dafür ein, dass die Vertriebe zu einer Rückzahlung ihrer Provisionen verpflichtet werden. Denn wenn nachgewiesen werden kann, dass die Vermarktung der DEGAG-Genussrechte auf falschen oder unvollständigen Informationen basierte, kann es juristische Ansatzpunkte geben, um Provisionen zurückzuholen.

Basierend auf unserer Erfahrung aus 15 Jahren Berichterstattung wissen wir:
📌 Es gibt rechtliche Bedingungen, unter denen Provisionen rückgefordert werden können.
📌 Dazu müssen bestimmte Beweise vorliegen, z. B. dass Anleger bewusst in die Irre geführt wurden.
📌 Der Insolvenzverwalter wird in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle spielen.

Fazit: Der Fall DEGAG zeigt erneut, wie wichtig es ist, sich als Anleger umfassend zu informieren und nicht blind auf Versprechen zu vertrauen. Doch noch ist nicht alles verloren – wir bleiben dran und halten Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

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