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DEGAG, Amtsgericht Hameln – wo ist er hin, der Gläubigerausschuss?

geralt (CC0), Pixabay
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Nun kennen Sie als Leser vielleicht nicht die Vorschrift des § 22a Abs. 2 InsO … macht nichts, kannten wir auch nicht. Aber jetzt. Sie lautet:

„Das Gericht soll auf Antrag des Schuldners, des vorläufigen Insolvenzverwalters oder eines Gläubigers einen vorläufigen Gläubigerausschuss nach § 21 Absatz 2 Nummer 1a einsetzen, wenn Personen benannt werden, die als Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses in Betracht kommen und dem Antrag Einverständniserklärungen der benannten Personen beigefügt werden“.

Nun wissen wir, dass sowohl eine DEGAG-Emittentin, als auch mindestens ein Gläubigervertreter die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses beantragt haben. Es haben sich auch weitere Anlegervertreter dafür beworben, angeblich quer aus der Republik. Und natürlich liegen deren Einverständniserklärungen vor. Nunja. Jetzt müssen wir uns fragen, was das Gericht wohl versteht unter „das Gericht soll einsetzen“? Wohl nicht „muss“. Aber dass man wenigstens Gründe braucht für ein „nein“. Die würden wir gerne mal erfahren, wenn es denn ein Nein gibt.

Denn es sind die Gläubiger, um die es geht. Und Gläubiger sind aus unserer Sicht zuerst die vielen geschädigten Anleger. Und wenn die Anleger auch vielleicht nur nachrangige vertragliche Ansprüche haben, so dürften auch Schadensersatzansprüche für sie in Betracht kommen im normalen Rang. Oder kennen Sie einen hinreichenden Verkaufsprospekt? Oder wissen Sie, was ein doppelter Nachrang ist? Aber das sind andere Fragen.

Hier und heute interessiert uns: Was wird aus dem Antrag der Schuldnerin und dem Antrag wenigstens eines Gläubigers auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses, verehrtes Amtsgericht? Einen Gutachter und einen vorläufigen Verwalter konnte das Gericht ja auch fix bestellen, nachdem es – wohl doch – zuständig war. Hat es den vorläufigen Gläubigerausschuss vergessen?

4 Kommentare

  • hallo Herr Bremer

    werden sie beim AG Hameln für die AG ermitteln und nachhaken betr. Gläubigerausschuss?
    Herr Klein hat eine Reihe von Personen (zu denen auch ich gehöre) benannt und ren Einvertänniserklärungen gesammelt

  • Herr Bremer: werden Sie im Namen der IG beim Insolvenzgericht nachfragen?
    Herr Klein hat schon eine Reihe von Personen (zu denen auch ich gehöre) für den Gläubigerausschuss vorgesehen und deren Einverständniserklärungen gesammelt

  • Unbedingt sollte das Gericht einen Gläubigerausschuss einrichten, und die vielen kleinen Gaäubiger sollten trotz Nachrangigkeit nicht leer ausgehen, vor allem dann nicht, wenn der Eindruck oder
    ein Verdacht besteht, dass die Insolvenz durch irgendwelche Manipulation herbeigeführt wurde.

  • Dann ist das ja wie immer, die besseren und reicheren Menschen bitte vorne anstellen.
    Die Anleger mit ihrem Gesparten am besten gar nicht anstellen.
    Das aber selbst eine Intuition wie das Gericht da mitspielt ist einfach nur sch….
    Vielleicht bekommen die Kleinen noch ein Trinkgeld 🤮🤮🤮

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