Dauerthema Abmahnungen – Bundestag will Missbrauch des Abmahnrechts verhindern

Published On: Donnerstag, 11.04.2019By Tags:

Abmahnungen: wer etwas falsch macht, bekommt Ärger: mit der Polizei, dem Konkurrenten oder der Schwiegermutter.

Regelverstöße gegen den Wettbewerb verzerren. Beispiel: Wer auf gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweise bei Rauchwaren verzichtet, verkauft mehr Zigaretten als der Konkurrent. Deshalb kann der Konkurrent kostenpflichtig abmahnen und die Kosten für die Abmahnung erstattet bekommen.

Da es inzwischen so viele Abmahnmöglichkeiten gibt (aufgrund des fleißigen Gesetzgebers), sind alle nervös.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sieht daher Handlungsbedarf, um den Missbrauch des Abmahnrechts zu verhindern. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition zu der Problematik dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen.

Erst kostenfreie Abmahnung, dann kostenpflichtig

Mit der Petition wird gefordert, dass vor einer zahlungspflichtigen Abmahnung an Kleinunternehmer erst eine kostenfreie Mahnung verpflichtend sein soll. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass kleine Fehler der Unternehmer schnell und teuer abgemahnt würden. Kleinunternehmern müsse aber die Möglichkeit gegeben werden, Fehler zu korrigieren, da sie nicht – wie größere Unternehmen – über eine anwaltliche Abteilung verfügten.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Petitionsausschuss unter Einbeziehung von Auskünften der Bundesregierung: Das geltende Recht schütze bereits jetzt insbesondere Kleingewerbetreibende vor missbräuchlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Gemäß Paragraf 8 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) seien wettbewerbsrechtliche Abmahnungen missbräuchlich und somit unzulässig, wenn diese vorwiegend dazu dienten, gegen den Abgemahnten einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Rechtsanwaltsgebühren entstehen zu lassen. Also ist das Gesetz bereits ausreichend, aber nicht stark genug?

Weiterer Schutz erforderlich?

Nach Aussage der Bundesregierung mehrten sich jedoch die Anzeichen, dass trotz der Regelung die Zahl der missbräuchlichen Abmahnungen nicht zurückgegangen sei, heißt es in der Vorlage. Darin verweist der Petitionsausschuss auch auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD, in dem festgeschrieben sei, den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts zu verhindern, beispielsweise durch die Einschränkung des „fliegenden Gerichtsstandes“, durch den sich die Kosten für die Betroffenen ohne sachlichen Grund erhöhen könnten.

 

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