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„Das Urteil bringt endlich Klarheit für viele Sparer“

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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zum BGH-Urteil zu Prämiensparverträgen

Redaktion: Herr Blazek, der Bundesgerichtshof hat heute ein wichtiges Urteil zu den umstrittenen Prämiensparverträgen gefällt. Was ist aus Ihrer Sicht die zentrale Botschaft?

Daniel Blazek: Die Kernbotschaft ist: Die Rechte der Verbraucher sind gestärkt worden. Der BGH hat klargestellt, dass Zinsanpassungsklauseln dieser Art schon lange unwirksam sind – das ist zwar nicht neu, aber nun noch einmal höchstrichterlich bestätigt. Wichtiger ist, dass die Richter die Verhältnismethode als Maßstab für die Zinsberechnung bekräftigt haben und gleichzeitig deutlich machen: Nachzahlungen können nicht durch eine kurze Verjährung abgeschnitten werden.


Redaktion: Die Verhältnismethode klingt kompliziert. Was bedeutet sie für betroffene Sparer konkret?

Blazek: Ganz einfach gesagt: Der Abstand zwischen Vertragszins und Referenzzins bleibt im gleichen Verhältnis bestehen. Wenn man damals einen guten Zinssatz hatte, bleibt er relativ gesehen auch gut. Wenn man einen schlechten hatte, bleibt er auch schlecht. Entscheidend ist: Die Banken können sich nicht durch eine starre Marge zu ihren Gunsten bereichern. Genau das ist in der Vergangenheit aber oft passiert – auf Kosten der Sparer.


Redaktion: Ein weiteres großes Thema war die Verjährung. Wie hat der BGH entschieden?

Blazek: Der BGH hat klar gesagt: Ansprüche auf weitere Zinsgutschriften verjähren erst mit der Beendigung des Sparvertrages. Das ist eine sehr verbraucherfreundliche Entscheidung. Viele Institute haben argumentiert, die Ansprüche seien schon lange verjährt. Damit ist nun Schluss. Für viele Sparer heißt das: Sie können auch heute noch Nachzahlungen geltend machen, selbst wenn die fehlerhafte Verzinsung vor Jahren begonnen hat.


Redaktion: Und was ist mit der Kündigungsproblematik? Viele Sparkassen haben die Prämiensparverträge vorzeitig beendet.

Blazek: Auch hier hat der BGH Grenzen gesetzt. In Verträgen, die eine extrem lange Laufzeit – bis zu 99 Jahre – vorsehen, ist eine ordentliche Kündigung durch die Sparkasse ausgeschlossen. Das ist eine klare Ansage. Gleichzeitig hat der Senat klargestellt, dass Sparkassen neue AGB auch dann wirksam einbeziehen konnten, wenn Verbraucher ihnen durch schlüssiges Verhalten zugestimmt haben – also nicht zwingend durch eine „aktive“ Zustimmung. Das ist ein kleiner Dämpfer für die Verbraucher, aber im Gesamtbild überwiegen die positiven Aspekte.


Redaktion: Was empfehlen Sie Sparern, die solche Verträge abgeschlossen haben?

Blazek: Ganz klar: Verträge prüfen lassen. Viele Betroffene wissen gar nicht, dass ihnen noch erhebliche Nachzahlungen zustehen können – teilweise mehrere tausend Euro. Man sollte sich die Zinsberechnung von Fachleuten ansehen lassen und dann die Ansprüche gegenüber der Sparkasse geltend machen. Wichtig ist, dass man nicht untätig bleibt.


Redaktion: Wie bewerten Sie das Urteil insgesamt?

Blazek: Es ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz im Bankrecht. Der BGH schafft Rechtssicherheit und beendet einen jahrelangen Streit um die richtige Zinsberechnung und die Verjährung. Für die Sparkassen wird es teuer, für die Verbraucher bedeutet es eine reale Chance auf Nachzahlungen.


Redaktion: Herr Blazek, vielen Dank für das Gespräch.

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