Das passiert mit beschlagnahmtem Vermögen aus Straftaten, wenn Geschädigte das nicht geltendmachen

Landgericht Bonn Aktenzeichen 22 KLs 38/12 430 AR 11/10 Staatsanwaltschaft Bonn

Jugendstrafsache gegen Mischa Aljoscha Wilke, geboren am 26. Juli 1989 in Bonn,

Benachrichtigung über die beabsichtigte Feststellung des Auffangrechtserwerbs des Staates nach § 111 i Abs. 6 StPO

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem oben genannten Strafverfahren wurden Vermögenswerte gesichert. Seit Rechtskraft des Urteils sind mehr als drei Jahre vergangen. Geschädigte wurden aus den Vermögenswerten nicht befriedigt.

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat nunmehr beantragt, den Auffangrechtserwerb des Staates gem. 111 i Abs. 6 StPO festzustellen.

Diese Mitteilung an Sie erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, als Geschädigte(r) rechtliches Gehör hierzu wahrzunehmen.

Hierzu besteht unter Angabe des genannten Aktenzeichens Gelegenheit bis zum 01.09.2016 beim Landgericht Bonn.

Bonn, den 27.06.2016

2. große Jugendstrafkammer

Poell, Richter am Landgericht

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